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Wie komme ich schneller aus meinem Arbeitsvertrag?

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Von: Andrea Stettner

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Raus aus dem Arbeitsvertrag - mit diesen Tricks gelingt es.
Raus aus dem Arbeitsvertrag - mit diesen Tricks gelingt es. © Jens Schierenbeck / dpa-tmn

Wer einen neuen Job hat, muss nur noch schnell kündigen. Doch die Kündigungsfrist ist oft lang. Wir zeigen Ihnen Tricks, um schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen.

Sie haben Ihren alten Job satt und wollen nur noch weg - doch die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt viele Monate? So geht es manch einem Arbeitnehmer, die vor einem Jobwechsel stehen. Doch es gibt tatsächlich einige Wege, auf denen Sie Ihr Arbeitsverhältnis schneller als vorgesehen beenden können.

1. Aufhebung des Arbeitsvertrags

Eine simple Möglichkeit, schneller aus dem Arbeitsvertrag zu kommen: Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um die Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags, auch Auflösungsvertrag genannt. Wenn der Arbeitgeber eine Stelle relativ zügig nachbesetzen kann, dürfte eigentlich nichts gegen einen Aufhebungsvertrag sprechen. Sperrt er sich dagegen, können Sie einen solchen Vertrag jedoch auch nicht erzwingen

Doch Vorsicht: Wer nur schnell aus dem Job will, aber noch keine neue Stelle in Aussicht hat, dem droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von bis zu drei Monaten.

2. Unwirksame Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Wer schneller aus seinem alten Arbeitsvertrag heraus will, sollte auch einmal einen genaueren Blick auf die Kündigungsfrist werfen,  die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Diese erweisen sich oft als unwirksam, da sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

So können zwar vertraglich festgelegte Kündigungsfristen durchaus länger sein als die gesetzlichen Kündigungsfristen - doch dann müssen sie für beide Seiten gelten. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer muss also genauso lang sein wie für den Arbeitgeber. Steht dies anders in Ihrem Arbeitsvertrag, gilt im Zweifel die gesetzliche Kündigungsfrist.

Auch interessant: Überstunden: Wenn dieser Satz im Arbeitsvertrag steht, können Sie klagen.

3. Fristlose Kündigung

In seltenen Fällen können Mitarbeiter auch fristlos kündigen, wie Rechtsanwalt Armin Dieter Schmidt in einem Gastbeitrag für den Kölner Express schreibt. Dafür würden jedoch strenge Bedingungen gelten - etwa, wenn der Chef schon mehrmals keinen Lohn gezahlt oder den Mitarbeiter körperlich angegriffen hat. "Allein die Tatsache, dass er woanders ein besseres Jobangebot bekommen hat, ist allerdings kein ausreichender Grund", so der Anwalt.

Übrigens, in welchen Fällen Mitarbeitern die fristlose Kündigung droht, erfahren sie hier.

Zum Weiterlesen: Kündigung - kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

Von Andrea Stettner

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