Corona-Quarantäne: Bekomme ich eine Krankschreibung (AU)?

Während der Corona-Pandemie müssen viele Arbeitnehmende in Quarantäne. Doch werden Mitarbeiter dafür krankgeschrieben? Und: Müssen sie nun auf Gehalt verzichten?
Wenn Menschen über Krankheitssymptome klagen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus, auch SARS-CoV-2 genannt, hindeuten, wird den Betroffenen geraten, zu Hause zu bleiben und sich in freiwillige Quarantäne zu begeben. Eine Quarantäne wird aber auch oft von Behörden angeordnet, sei es als Kontaktperson oder nach einer Reiserückkehr. Aber werde ich vom Arzt mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krankgeschrieben, wenn ich in Quarantäne muss?
Quarantäne angeordnet: Wer bekommt eine Krankschreibung?
Tatsächlich kommt es darauf an, ob die Person krank ist und über Symptome wie Schnupfen, Fieber oder leichte Halsschmerzen klagt oder nicht. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) darf der Arzt bei Symptomen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit dieser kann sich dann der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber krankmelden.
Ist der Arbeitnehmer jedoch symptomfrei und der Coronatest fällt negativ aus, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. In diesem Fall ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Entschädigungsanspruch gilt jedoch nicht für Ungeimpfte. Ob Arbeitnehmer in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht, erfahren Sie hier.
Im Video - Krankschreibung: 2022 ist Schluss mit dieser lästigen Pflicht
In diesem Fall müssen Sie aufpassen
Fällt der Coronatest dagegen positiv aus, müssen Sie sofort in Isolation. Sie erhalten eine AU und damit die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Genauso verhält es sich, wenn ein bislang symptomfreier Arbeitnehmer während der Quarantäne erkrankt: Von diesem Zeitpunkt an besteht eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit – und eine AU-Bescheinigung durch den Arzt ist erforderlich.
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Wie hoch ist das Gehalt während der Quarantäne?
Geimpfte Arbeitnehmer, die mangels Symptome und nachgewiesener Infektion keine AU-Bescheinigung vom Arzt erhalten, bekommen in Quarantäne eine Entschädigung in Höhe des Nettogehalts von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt erstattet. Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht bleibt übrigens weiterhin bestehen, die Beiträge (sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil) werden laut KBV vom jeweiligen Bundesland übernommen.
Für freiwillig ungeimpfte Arbeitnehmer entfällt dieser Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz seit 1. November 2021. Sie erhalten in Quarantäne also kein Gehalt, außer sie arbeiten im Homeoffice.
Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der entspannteren Corona-Lage vorerst nicht mehr generell auch per Telefon möglich. (as/ahu)