Wie weit muss der Lebenslauf zurückreichen?

Sie befinden sich im Bewerbungsprozess, sind aber unsicher, was alles in den Lebenslauf rein muss?
Um sich auf eine neue Stelle zu bewerben, braucht man einen Lebenslauf. Man könnte meinen, dass es ausreicht, eine einzige Fassung für ein bisher gelebtes Leben zu formulieren. Dem ist aber nicht so. Was in den Lebenslauf reinkommt – und was nicht – hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Lesen Sie hier, wie weit Ihr Lebenslauf zurückreichen sollte.
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Das schreibt man nicht in den Lebenslauf
Unabhängig davon, auf welche Stelle Sie sich bewerben oder wie alt Sie sind bzw. wie viel Erfahrung Sie vorzuweisen haben, kommt eine Sache auf keinen Fall in den Lebenslauf: die Grundschulausbildung. Es interessiert keinen potentiellen neuen Arbeitgeber, wo Sie die erste Klasse besucht haben. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihre schulische Laufbahn gänzlich aus dem Curriculum Vitae, wie der Lebenslauf auch gerne genannt wird, streichen können. Beschränken Sie sich jedoch auf die weiterführenden Schulen, die Sie zeitlebens besucht haben, bzw. auf den höchsten erreichten Bildungsabschluss. Das kann das Abitur sein, oder auch der Haupt-, Werkreal- oder Realschulabschluss, oder aber auch fachspezifische Schulabschlüsse.
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Was kommt in den Lebenslauf? Auf das Alter kommt es an!
Jüngere Menschen haben zwangsläufig weniger Berufserfahrung vorzuweisen als Arbeitnehmer, die bereits längere Zeit berufstätig sind. Darum kann es im jungen Alter durchaus in Ordnung sein, Praktika und Auslandsaufenthalte im Lebenslauf zu erwähnen. Haben Sie hingegen schon so manches an Berufserfahrung gesammelt, sollten diese Stationen Ihres Lebens ausschließlich dann erwähnt werden, wenn Sie für die ausgeschriebene Stelle von Belang sind. Allgemein sind die aktuellsten Erfahrungen immer viel bedeutender als solche, die schon länger zurückliegen.
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Das sollten Sie in Ihrem Lebenslauf ebenfalls gegebenenfalls weglassen
Je nachdem auf welche Stelle Sie sich bewerben, sollte Ihr Lebenslauf anders gestaltet sein. Wenn Sie sich beispielsweise für einen Nebenjob in der Gastronomie bewerben, können Erfahrungen in diesem Bereich gerne mit in den Lebenslauf aufgenommen werden. Handelt es sich jedoch um die Bewerbung für einen Vollzeitjob in einem ganz anderem Metier, ist es kaum von Belang, wo Sie neben dem Studium gekellnert haben. Außerdem sollten Sie berufliche Weiterbildungen nur in den Lebenslauf schreiben, wenn diese für die Stelle relevant sind und relativ aktuell, sprich nicht schon mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegen. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.