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Kein Geld für Ungeimpfte: Was bedeuten die neuen Quarantäne-Regeln für Arbeitnehmer?

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Bund und Länder haben beschlossen, die Entschädigungszahlungen für die meisten Ungeimpften in Quarantäne einzustellen. Wir zeigen, was das für Arbeitnehmer bedeutet.

Nach wochenlangen Diskussionen haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch, 22. September, auf eine bundesweite Regelung der Entschädigungszahlungen im Quarantänefall geeinigt. Um was es dabei ging und was sich für Arbeitnehmer jetzt ändert, zeigen wir hier im Überblick:

Neue Corona-Regeln: Was wurde beschlossen?

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigungszahlung mehr bekommen. Das heißt: Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen unter umständen auf viel Gehalt verzichten, wenn sie in Quarantäne gehen. Einige Bundesländer streichen die Lohnfortzahlung bereits früher*.

Die Gesundheitministerkonferenz beruft sich bei ihrem Beschluss auf eine Passage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das Entschädigungszahlungen im Quarantänefall explizit ausschließt, wenn „die Quarantäneanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe hätte vermieden werden können.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte diese Maßnahme schon im Vorfeld: „Da geht es nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte der CDU-Politiker laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im ZDF.

Keine Impfung bedeutet im Quarantänefall auch bald keine Lohnfortzahlung mehr. Arbeitnehmer müssen so möglicherweise auf viel Gehalt verzichten.
Keine Impfung bedeutet im Quarantänefall auch bald keine Lohnfortzahlung mehr. Arbeitnehmer müssen so möglicherweise auf viel Gehalt verzichten. © Sebastian Kahnert/dpa

Welche Fälle von Quarantäne betrifft die neue Regelung?

Bei der neuen Regelung dreht es sich nur um eine behördlich angeordnete Quarantäne. So kann das Gesundheitsamt etwa Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne schicken. Arbeitnehmer dürfen dann für eine bestimmte Zeit beispielsweise nicht mehr ins Büro bzw. an den Arbeitsplatz. Für Geimpfte entfällt die Quarantäne in diesen Fällen meist.

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Wie lief die Entschädigungszahlung bisher ab?

Normalerweise läuft die Lohnfortzahlung im Quarantänefall so ab: Muss ein Mitarbeiter auf Anweisung des Gesundheitsamts unverschuldet in Quarantäne, so erhält er in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in Höhe des Nettogehalts. Diese sogenannte Entschädigungszahlung kann sich der Arbeitgeber von den Länderbehörden zurückholen. So regelt es das Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG). Für Nicht-Geimpfte entfällt diese Entschädigungszahlung nun, da sie die Quarantäne quasi selbst verschuldet haben.

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Wer bekommt nun noch Lohnfortzahlung in Quarantäne?

Die Streichung der Lohnfortzahlung betrifft nur ungeimpfte Arbeitnehmer, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich impfen lassen können. Wer aus medizinischen Gründen keine Covid-19-Impfung erhalten kann, ist nicht betroffen.

Wird die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte auch bei einer Corona-Erkrankung gestrichen?

Nein, die Regelung betrifft nur den Quarantänefall, nicht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das betonte auch eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. „Wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf.“ Erkrankt ein ungeimpfter Arbeitnehmer also an Corona, erhält er weiterhin sein Gehalt.

Wie regieren Ungeimpfte auf Streichung der Lohnfortzahlung?

Doch wie reagieren Ungeimpfte auf diese Maßnahmen? Eine kürzlich durchgeführte Umfrage zeigt dazu ein erschreckendes Ergebnis: Die Hälfte der Ungeimpften würde eine Quarantäne vor dem Arbeitgeber verschweigen.*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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