Gilt immer noch: So füllen Sie das italienische Einreiseformular richtig aus
Wer eine Reise nach Italien plant, muss derzeit immer noch das digitale Einreiseformular ausfüllen. Wie das richtig geht und was sonst noch gilt, erklären wir in diesem Artikel.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie herrschen noch immer verschärfte Einreisebestimmungen in vielen Ländern. Daher sollten sich Urlauber unbedingt informieren, bevor sie ihre Reise ins Ausland antreten. Wer nach Italien* fahren möchte, benötigt z.B. trotz gelockerter Corona-Regelungen immer noch ein spezielles Einreiseformular: Die Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF). Doch dieses hat schon bei so manchen Urlaubern für Verwirrung gesorgt. Wie Sie das Einreiseformular richtig ausfüllen und wo Sie es vorzeigen müssen, erklären wir im nächsten Abschnitt Schritt für Schritt.
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Einreiseformular für Italien: So füllen Sie es aus
- Öffnen Sie zunächst die offizielle Seite https://app.euplf.eu und wählen Sie falls nötig oben rechts Deutsch als Sprache aus.
- Nun müssen Sie sich zunächst ein Konto anlegen. Klicken Sie dafür auf das Symbol rechts oben neben „Anmelden“. Auf dieser Seite geben Sie Ihre E-Mail und ein persönliches Passwort an. Klicken Sie nun auf „Registrieren“ und Sie erhalten eine Bestätigungsmail, in der Sie auf den Link klicken müssen, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend können Sie sich mit Ihren angegebenen Daten anmelden.
- Auf der Startseite klicken Sie auf „Starten“ und wählen „Italy/IT“ als Reiseziel aus.
- Im nächsten Schritt geben Sie Ihre Reiseart an; zur Auswahl stehen Landverkehrsmittel, Flugzeug, Kreuzfahrtschiff oder Fähre.
- Auf der nächsten Seite erhalten Sie einen Datenschutzhinweis. Leider wird dieser nur auf Englisch und Italienisch angezeigt.
- Füllen Sie in den nächsten Schritten alles wahrheitsgemäß aus und senden das Formular ab.
- Abschließend erhalten Sie eine PDF-Datei sowie einen QR-Code per E-Mail, die Sie bei Kontrollen vorzeigen können.
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Einreise nach Italien: COVID-Zertifikat wird ebenfalls benötigt

Neben dem dPLF-Einreiseformular benötigen Sie für die Einreise nach Italien zusätzlich das digitale COVID-Zertifikat der EU. Aus diesem geht hervor, ob Sie genesen, geimpft (Impfung seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen und nicht älter als neun Monate) oder getestet sind. Alternativ ist es auch möglich, eine ausgedruckte Bestätigung, einen negativen Test oder einen Impfpass vorzuzeigen. Wenn Sie nicht geimpft sind oder die Impfung zu lange her ist, müssen Sie einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist, vorlegen.
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Wer weder geimpft, genesen noch getestet ist, kann zwar ebenfalls nach Italien einreisen, allerdings ist das an folgende Bedingungen geknüpft:
- fünftägige Quarantäne in der Unterkunft am Zielort
- Online-Registrierung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde
- Antigen- oder PCR-Test nach den fünf Tagen in Quarantäne
Sie reisen mit Kindern? Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Das heißt sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
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