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Schweiz lockert Regeln bei der Einreise – und verschärft an anderer Stelle

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Von: Franziska Kaindl

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Turm der Stadtkirche in Thun in der Schweiz.
Reisende können sich über gelockerte Einreise-Regeln für die Schweiz freuen. © Imago

Das strenge Testregime in der Schweiz hat für viel Kritik aus der Reisebranche gesorgt. Nun wurden die Einreise-Regeln für Geimpfte und Genesene gelockert.

Am 4. Dezember hatte die Schweiz eine PCR-Testpflicht für alle Reisenden eingeführt* – unabhängig von Herkunftsland, Transportmittel oder Impfstatus. Außerdem mussten Touristen sich zusätzlich zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise einem weiteren Test unterziehen. Der Schweizer Tourismus-Verband sah darin „einen klaren Wettbewerbsnachteil für den Schweizer Tourismus“. Nun endlich kann die Reisebranche aufatmen: Der Bundesrat verkündete am Mittwoch (19. Januar), dass die Regeln zum 22. Januar angepasst werden sollen.

Urlaub in der Schweiz: Diese gelockerten Einreise-Regeln gelten seit Samstag

Seit Samstag gilt bei der Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Geimpfte und Genesene müssen somit keinen zusätzlichen Test mehr durchführen, diese Pflicht besteht nur noch für Ungeimpfte. Auch der zweite Test, der während des Aufenthalts gemacht werden sollte, wird abgeschafft. Damit müssen Reisende nicht mehr befürchten, vor der Abreise in Quarantäne festzustecken. Das Einreiseformular für die Schweiz muss aber weiterhin ausgefüllt werden.

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Zudem gilt die Schweiz immer noch als Hochrisikogebiet, sodass bei der Rückkehr nach Deutschland ebenfalls die 3G-Regel besteht. Ungeimpfte müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben – mit Möglichkeit auf Freitestung ab dem fünften Tag. Außerdem muss die digitale Einreiseanmeldung durchgeführt werden.

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Corona-Regeln in der Schweiz: Gültigkeit der Impfzertifikate angepasst

Abgesehen davon soll aber die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate eingeschränkt werden. Statt 365 Tage werden diese nur noch für 270 Tage akzeptiert, also circa neun Monate. Damit stellt die Schweiz sicher, dass das Zertifikat innerhalb der EU anerkannt bleibt. Viele andere Länder haben die Gültigkeit ihrer Impfzertifikate bereits dahingehend angepasst. Darunter zum Beispiel Frankreich, wo seit dem 15. Januar alle Erwachsenen ab 18 Jahren spätestens sieben Monate nach der Grundimmunisierung einen Booster benötigen, um weiterhin als „geimpft“ zu gelten. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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