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Verspätungen und Zugausfälle bei der Bahn: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

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Wenn der Zug ausfällt, ist das immer ärgerlich. Zusätzliche Kosten will man dann aber erst recht nicht. So bekommen Bahnkunden ihr Geld zurück.

Bei einem Zugausfall oder -verspätungen stehen Sie plötzlich vor mehreren Problemen: Sie müssen eine neue Verbindung finden, anderweitig an Ihr Ziel kommen oder sogar länger als geplant an einer Zwischenstation verharren. Für ein neues Ticket muss noch einmal extra gezahlt werden. Und in der Regel wollen Sie von der Bahn Ihr Geld zurückhaben, was lästigen Papierkram mit sich bringt.

Zum Glück haben Fahrgäste in einer solchen Situation aber nicht einfach nur Pech, sie haben auch Rechte. Was Sie tun können, wenn der Zug ausfällt und wie Sie Ihr Geld von der Bahn zurückbekommen.

Die Rechtslage: Was steht Bahnkunden zu, wenn der Zug zu spät kommt?

Wer einen dringenden Termin hat und die Bahn nehmen will, der sollte für den Notfall lieber etwas Zeit als Puffer einplanen. Hat die Bahn dann tatsächlich Verspätung, steht dem Fahrgast ab einer gewissen Zeitspanne eine Erstattung zu.

Mann am Bahnsteig mit Zug im Hintergrund, auf einem Schild steht Verspätung
Bei Verspätungen und Ausfällen von Zügen haben Bahngäste Rechte auf Erstattungen. (Symbolbild) © IMAGO

Mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof haben Sie per Gesetz Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Sind es mehr als 120 Minuten Verspätung, erhöht sich die mögliche Erstattung auf 50 Prozent des Preises. Wenn Sie schon vorher wissen, dass die Bahn mit mehr als 60 Minuten Verspätung ankommen wird, können Sie die Reise auch ganz abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückverlangen.

Die Rechtslage: Was steht Bahnkunden zu, wenn der Zug gar nicht kommt?

Wenn ein Zug ausfällt, bekommt der Fahrgast die Kosten des Tickets zu 100 Prozent erstattet, sei es wegen eines Streiks, Unwetters oder anderer Umstände. Die Bahn kann sich hier nicht auf „höhere Gewalt“ berufen.

Ist ein Fahrgast wegen eines Zugausfalls auf seiner Reiseroute gestrandet, kann er laut fahrkartenerstattung.de auf Kosten der Bahn in einem Hotel untergebracht werden. Entweder bekommen Sie direkt am Bahnhof einen Hotelgutschein oder Sie zahlen die Unterkunft zunächst selbst und fordern dann die Kostenerstattung vom Zugunternehmen zurück. Dasselbe gilt für den Transfer zwischen Unterkunft und Bahnhof, Verpflegung oder für angemessene Kosten, die durch andere Verkehrsmittel verursacht werden, die zur Weiterfahrt nötig waren – zum Beispiel, wenn man vom Zugverkehr auf einen Reisebus umsteigen muss.

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Wenn die Bahn eine alternative Zugverbindung anbietet, muss sie die Mehrkosten dafür tragen. Verfällt durch den Wechsel der Verbindung eine Sitzplatzreservierung, bekommen Fahrgäste auch diese Kosten erstattet. Bleibt ein Zug auf der Strecke stehen, zum Beispiel wegen eines Baumes auf den Gleisen o.ä., muss das Zugunternehmen für den Transport zum nächsten Bahnhof sorgen. Auch ein Reiseabbruch und eine Rückfahrt zum Ausgangsort sind möglich und müssten von der Bahn übernommen werden.

Zug ausgefallen oder verspätet: Das müssen Fahrgäste tun, um ihre Entschädigung zu bekommen

Wenn der Zug ausfällt und Sie die Nachricht am Bahnsteig bekommen, sollten Sie zunächst den Weg zum Schalter antreten. Auf dem Fahrgastrechte-Formular können Sie sich den Ausfall bestätigen lassen. Sind Sie noch zu Hause, können Sie einen Screenshot in der Bahn-App machen. Auch ohne Bestätigung bekommen Fahrgäste aber die Kosten für ausgefallene Züge zurückerstattet.

Dazu müssen Reisende lediglich online oder per Post einen Antrag ausfüllen. Auf dem Fahrgastrechte-Formular werden vom Reisenden alle nötigen Daten zur betroffenen Reise eingetragen und dann per Post zum Servicecenter geschickt (DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main). Außerdem müssen die Fahrkarte, Belege über Reservierungen und entstandene Mehrkosten sowie eine Bitte um Erstattung beigefügt werden, damit Fahrgäste eine Auszahlung und nicht etwa einen Gutschein zurückbekommen.

Online können Bahnkunden über die Webseite bahn.de oder die Bahn-App in ihrem Kundenkonto eine Entschädigung verlangen, solange das betroffene Ticket über dieses Konto gekauft und dort hinterlegt ist.

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