Haltelinie und Sichtlinie: Diese Regelung sollten Autofahrer beachten

Haltelinie und Sichtlinie: Kreuzung ohne Ampel – jetzt müssen Autofahrer gut aufpassen.
Kreuzungen und Ampeln halten im Straßenverkehr einige Probleme bereit. Für viele Autofahrer wird der Grün-Pfeil zur Regel-Falle, wie echo24.de berichtet hat. Auch eine rote Ampel kann zur Überraschung werden – aus drei Gründen darf sie überfahren werden. Zu Unsicherheiten führen zudem immer wieder Haltelinien und Sichtlinien. Wo liegt der Unterschied? Was gilt? Und gibt es Bußgelder?
Was klar ist, die Haltelinie gehört laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den Vorschriftzeichen. Dicker weißer Streifen auf der Fahrbahn. Meist vor Kreuzungen und in Verbindung mit einem Stopp-Schild. Gerade in der Kombination passiert Autofahrern meist ein entscheidender Fehler.
Haltelinie: Autofahrer treffen hier meist auch auf Ampel oder Stopp-Schild
Grundsätzlich ist es laut StVO geregelt, dass an einer Haltelinie Verkehrsteilnehmer immer halten müssen. Wer sich nicht daran hält, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Zwar ist ein sogenannter Haltelinienverstoß laut dem Portal Bußgeldkatalog „in der StVO nicht genau definiert“, aber als Ergänzung zum Stopp-Schild ist’s ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Wer eine Haltelinie überfährt und erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 10 Euro rechnen. Ist dabei eine rote Ampel mit im Spiel, dann sind es 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wird dann noch ein Unfall verursacht, geht es auf 85 Euro und einen Punkt hoch. Doch wo kommt die Sichtlinie ins Spiel?
Sichtlinie: Darum müssen Autofahrer genau hinschauen
Wer jetzt Ausschau hält nach einer zweiten weißen Linie neben der Haltelinie, der wird eher nichts finden. Die Sichtlinie ist eine unsichtbare, gedachte Linie, zu der Autofahrer unter bestimmten Umständen vorfahren dürfen. Nämlich dann, wenn sie laut Bußgeldkatalog „die einzufahrende Straße nicht gut genug sehen können“.
Ein Beispiel: Beim Grünpfeil an der Ampel muss der Autofahrer erst an der Haltelinie vollständig zum Stehen kommen. Wer dann nach rechts abbiegen möchte, der darf zum zweiten Stopp an der Sichtlinie vorfahren und so die Straße einsehen. Auf diese Weise soll eine erhöhte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.
Fehlt an einem Stopp-Schild die Haltelinie, dann gilt direkt die Sichtlinie. Dazu heißt es laut Bussgeld-Info: „In diesem Fall gilt die Sichtlinie. Diese befindet sich dort, wo Sie die Straße oder den Kreuzungsbereich überblicken und den Verkehr einschätzen können. Hier müssen Sie anhalten, um auf freie Fahrt zu warten“.
Keine Ampel: Auch jetzt müssen sich Autofahrer an der Sichtlinie orientieren
Grundsätzlich müssen Autofahrer immer sowohl an der Haltelinie, als auch an der Sichtlinie vollständig zum Stehen kommen. Die Regelung greift auch dann, wenn eigentlich freie Fahrt wäre.
Sollte eine Ampel ausgeschaltet sein, dann gilt im Straßenverkehr dem Bußgeld-Info-Bericht zufolge meist ebenfalls die Regelungen zur Sichtlinie.