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Verkehrszeichen fürs Parken: Detail entscheidet, wie Autofahrer stehen dürfen

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Von: Anna-Maureen Bremer

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Die blauen Parkschilder kennt jeder. Aber: Dass sie sich in winzigen Details unterscheiden, bemerkt kaum einer. So dürfen Autofahrer stehen.

Manch einer wird froh sein, dass er den Führerschein bereits in der Tasche hat, denn immer öfter kommen verrückte Verkehrszeichen auf, deren Bedeutung kaum jemand kennt – ein halbiertes Auto etwa mit vier Personen. Aber: Auch die gängigsten Verkehrsschilder haben ihre Tücken. So entscheidet auf den bekannten blauen Parkschildern oft ein winziges Detail darüber, wie der Pkw ordnungsgemäß abzustellen ist. echo24.de berichtet über die verschiedenen Varianten der weißen Autos auf blauem Grund.

Richtig Parken: Details auf Verkehrsschild müssen beachtet werden

Also: Jetzt nicht lachen, aber diese vermeintlich „gleichen“, aber irgendwie auch doch nicht gleichen Verkehrsschilder zum Parken gibt es wirklich. Jeweils noch in rechts und links unterteilt!

Verkehrsschilder beim Parken in verschiedenen Variationen – wichtig für Autofahrer

Nur keine Panik – es ist keine Raketenwissenschaft! Wichtig ist aber zu wissen, worauf geachtet werden muss. Auf dem Gehweg zu parken, mit der Hälfte des Fahrzeugs, wird durch das Verkehrszeichen 315-55 in Fahrtrichtung rechts erlaubt. Hört sich kompliziert an. Wir raten: Verkehrsschild einfach angucken und so parken wie das Auto auf dem Schild. Steht das Auto mit der rechten Seite auf dem Gehweg, wird in Fahrtrichtung geparkt, steht das Auto auf dem blauen Schild mit der linken Seite auf dem Gehweg, dürfen dort auch wir so unser Auto abstellen (also gegen die Fahrtrichtung).

Wichtig: Auch die Pfeile auf den blauen Parkschildern müssen beachtet werden: „Längere Strecken mit erlaubtem halben Gehwegparken werden mit Anfang, Mitte und Ende beschildert“, erklärt die Bundesanstalt für Straßenwesen. Der Anfang des erlaubten halben Gehwegparkens wird mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil gekennzeichnet. Für das Ende wird ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil verwendet. Wenn die Parkstrecke besonders lang ist, gibt es auch noch in der Mitte eine Beschilderung mit beiden Pfeilen darauf.

Parken: Verkehrsschilder einfach genau anzusehen, erklärt das richtige Verhalten

Und jetzt vereinfachen wir die weiteren Varianten: Natürlich gibt es auch ein blau-weißes Parkschild, auf dem das Auto ganz auf dem Gehweg steht. Es bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer ihren Pkw entsprechend abstellen dürfen oder an dieser Stelle sogar müssen. Gleich wie beim „halb auf dem Gehweg parken“ kann es auch hier die zusätzlichen Pfeile auf dem Verkehrszeichen geben, die angeben, wo die Parkstrecke beginnt und endet (und vielleicht sogar, wo die Mitte ist). Außerdem ist auch hier darauf zu achten, ob nur in Fahrrichtung zu parken ist, oder auch andersrum erlaubt ist. Es hilft erneut, das Schild einfach genau anzusehen, denn neben dem parkenden Auto ist die Straße angedeutet. Ist sie rechts vom Fahrzeug, parkt der Pkw links.

Nächste Variante: Gehwegparken mit der Hälfte des Fahrzeugs quer zur Fahrtrichtung. Mit den bereits bekannten Parkvarianten dürften diese Schilder jetzt kaum noch eine Herausforderung sein: Pfeile geben möglicherweise den Anfang, das Ende und die Mitte der Strecke an, auf der geparkt wird und dem Schild ist zu entnehme, ob das Parken halb quer auf dem Gehweg  in Fahrtrichtung links oder rechts erlaubt ist.

Minimal unterscheiden sich die Parkschilder – aber darauf kommt es an.
Minimal unterscheiden sich die Parkschilder – auf diese Details kommt es an. © dpa/Bundesanstalt für Straßenwesen/Collage: Bremer

Die letzte Möglichkeit bedarf kaum noch einer Erklärung: Natürlich gibt es auch den Fall, dass das Fahrzeug ganz quer auf dem Gehweg abgestellt werden kann. Wenig überraschend: Entweder zur Fahrtrichtung rechts oder links. Und auch hier kann es sein, dass längere Parkstrecken mit Pfeilen auf den Verkehrsschildern gekennzeichnet werden.

Fast so spannend wie verwirrende Verkehrszeichen ist übrigens, wenn Vorfahrtsregeln geändert werden, die Autofahrer anders kennengelernt hatten. echo24.de berichtet über die Änderungen nach einem Gerichtsurteil.

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