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Abknickende Vorfahrt: Wer bei diesem Verkehrsschild blinken muss

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Von: Dominik Jahn

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Vorfahrtsregeln: Autofahrer müssen bei diesem Verkehrsschild gut aufpassen. Wer sich falsch verhält und erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Für Autofahrer gibt es in Deutschland eine Menge Verkehrszeichen für die Vorfahrtsregelung im Straßenverkehr, wie echo24.de bereits berichtet hat. Und dann gibt‘s da noch die abknickende Vorfahrt. Dieses Schild kennt jeder, aber es gibt etwas, was dabei fast keiner weiß. Die meisten Verkehrsteilnehmer machen hier immer einen Fehler.

Schwarze Striche auf weißem Grund und drüber hängt ein weißes Quadrat, das auf der Spitze steht. In der Mitte befindet sich ein gelbes, kleineres Quadrat. Klare Sache. Aber wer weiß, ob er hier blinken muss. Und wenn ja, wann?

Abknickende Vorfahrt: Ein Verkehrszeichen mit vielen Varianten

Bei dieser Schild-Kombination handelt es sich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) um die Verkehrszeichen 306 (weißes Quadrat, das auf der Spitze, mit gelben Quadrat in der Mitte) und dem Zeichen 1002. Dieses Zusatzzeichen gibt es dann noch in zehn unterschiedlichen Varianten.

abknickende vorfahrt
Abknickende Vorfahrt: Bei diesem Verkehrszeichen bleiben Fragen offen. Wer muss blinken? © dpa/ Joerg Hemmer/ bast / Collage Jahn

Bei dieser speziellen Vorfahrt, wird dem Autofahrer noch der Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße angezeigt. Diese wird, so erklärt es auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), durch einen dicken schwarzen Strich dargestellt. Doch wann muss man jetzt blinken? Muss man überhaupt blinken?

Vorfahrt muss klar definiert sein: Darum muss man blinken

Laut dem Portal bussgeldkatalog.org ist es zunächst notwendig, dass die Vorfahrtsregeln an einer abknickenden Vorfahrt genau definiert sind. Wer darf zuerst fahren? „Der Fahrer, welcher der Vorfahrtstraße folgt (dicke Linie auf dem Schild) hat grundsätzlich Vorrang gegenüber den anderen Fahrzeugen an der Kreuzung“.

Und wann muss man blinken? Wer muss blinken? Der ADAC schreibt dazu ganz deutlich, dass man immer blinken muss, selbst wenn man der  Vorfahrtstraße folgt. Grund: Die Fahrtrichtung ändert sich. Es handelt sich ja schließlich um eine abknickende Vorfahrtsstraße.

Alle Fahrzeuge, die sich nicht auf der „zur Vorfahrt berechtigten Straße befinden (dünne Linien auf dem Schild)“, müssen das Auto auf der abknickenden Vorfahrt durchfahren lassen, so heißt es nach einem Bericht des Bußgeldkatalogs.

Abknickende Vorfahrt: Wer bei diesem Schild blinken muss

Grundsätzlich muss an einer abknickenden Vorfahrt jeder Verkehrsteilnehmer blinken. Keine Ausnahmen. Bedeutet: Wer der Straße folgt muss blinken, und wer diese Straße verlässt, der muss ebenfalls seinen Blinker setzen. Dazu heißt es: „Es handelt sich dabei um einen normalen Abbiegevorgang, mit dem Sie die abknickende Vorfahrt verlassen“.

Autofahrer, die an diesem Verkehrszeichen das Blinken komplett vergessen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Schwere Unfälle sind vorprogrammiert, da andere Verkehrsteilenehmer die Richtungsänderung nicht erkennen können.

Bußgelder für Blink-Muffel an der abknickenden Vorfahrt

Laut Bußgeldkatalog drohen Autofahrern neben einem Bußgeld auch noch Punkte in Flensburg. Hier ein Überblick aus der Meldung dazu:

Richtig ungemütlich wird es für Autofahrer bei diesem Verkehrszeichen dem Bußgeldkatalog-Beitrag zufolge, wenn „es durch eine Missachtung der Vorfahrt zusätzlich zu einem Unfall mit Personenschaden“ kommt. Dann, so heißt es, „ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zu prüfen“.

Abknickende Vorfahrt: Alle Varianten des Verkehrszeichens

Laut Bußgeldkatalog gibt es zehn Varianten der Verkehrszeichens abknickende Vorfahrt. Darauf abgebildet sind immer der dicke Strich für die Vorfahrtsstraße und dazu ein oder zwei dünne Striche für die anderen Straßen.

Wichtig: Befinden sich Fußgänger in diesem Bereich an einem Zebrasteifen, dann dürfen diese trotz geltender abknickender Vorfahrt vor dem Autofahrer die Straße überqueren.

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