Polizisten-Affäre: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen BaWü-Minister Strobl

Polit-Wirbel in Baden-Württemberg: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen CDU-Innenminister Thomas Strobl. Die Opposition fordert den Rücktritt.
Stuttgart - Thomas Strobl will trotz Kritik Innenminister von Baden-Württemberg bleiben. Am Mittwoch (4. Mai) sagte der CDU-Politiker vor Journalisten in Stuttgart, er sehe keinen Grund für einen Rücktritt. Das wiederum sehen SPD und FDP gänzlich anders. Strobl sieht sich einer Affäre um die unerlaubte Weitergabe von Gerichtsunterlagen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt.
Thomas Strobl (CDU): Staatsanwaltschaft ermittelt
Strobl gab sich am Mittwoch gelassen. Er hatte den Sachverhalt zuvor selbst eingeräumt: Er habe ein Anwaltsschreiben in einer Affäre um Vorwürfe der sexuellen Nötigung durch einen ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergegeben. Das interne Schreiben gelangte dann an die Öffentlichkeit.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Strobl nun den Anstiftung gemäß Strafgesetzparagraf 353d, der die Veröffentlichung einer Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Als Strafe ist eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen. Gegen den involvierten Journalisten nahm die Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen diesen Paragrafen auf.
§ 353d: Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
- 1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Dokuments öffentlich eine Mitteilung macht.
- 2. entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Dokument zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
- 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
„Polizisten-Affäre“ in Stuttgart: Strobl wollte „Schaden abwenden“
Strobl hatte am Mittwoch in einer Sondersitzung des Innenausschusses eingeräumt, das offizielles Schreiben des Anwalts eines unter Nötigungsverdacht stehenden Polizisten an einen Journalisten weitergegeben zu haben. Es sei ihm dabei darum gegangen, „Schaden von der Landespolizei abzuwenden“, sagte er. Strobl hatte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Frage, wie das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt war, zunächst per Weisung gestoppt.
Nach der Sitzung des Innenausschusses räumte Strobl zwar Fehler in der Kommunikation um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein, betonte aber, „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“ seien ihm „das Wichtigste“. Strobl ist seit 2016 Innenminister in grün-schwarzen Koalitionen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Baden-Württemberg: Opposition fordert Rücktritt - Kretschmann stärkt Strobl
Die Opposition wirft ihm nun vor, Dienstgeheimnisse weitergegeben, seine Fürsorgepflicht verletzt und die Öffentlichkeit zunächst über die Weitergabe des Schreibens getäuscht zu haben. SPD und FDP forderten den Rücktritt Strobls.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann stärkte seinem Vize den Rücken. Strobl habe ihm glaubhaft dargelegt, dass kein Rechtsverstoß vorliege und es ihm darum gegangen sei, Transparenz herzustellen, teilte der Grünen-Politiker mit. Strobl, der mit der Tochter von Bundestagsalterspräsident Wolfgang Schäuble verheiratet ist, habe weiter sein volles Vertrauen. (as/AFP)