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Handy weg oder sogar Gefängnis: Bei Hass und Hetze im Netz drohen hohe Strafen

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Von: Cindy Boden

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Nicht jeder Hasskommentar ist strafbar. Ein paar Monate im Gefängnis wegen einer Äußerung sind dennoch möglich. Der Hate-Speech-Beauftragte wünscht sich mehr Aufklärung.

München - Es würde jedem merkwürdig vorkommen: Ein Ladendieb wird erwischt, doch die Polizei nimmt ihm nur schnell das Diebesgut weg. Dann darf er gehen, eine Anzeige gibt es nicht. Der Täter kommt straffrei davon. Diese Analogie nutzt der bayerische Hate-Speech-Beauftrage Klaus-Dieter Hartleb, um zu verdeutlichen: Gewisse Hasskommentare im Netz sind strafbar - doch oft werden Beiträge nur gelöscht, nicht gemeldet. Zwar wird dem Täter die Plattform entzogen, abschreckende Konsequenzen drohen ihm aber nicht.

„Das ist natürlich aus Strafverfolgersicht unbefriedigend“, erklärt der Oberstaatsanwalt im Gespräch mit Merkur.de. „Anzeigen statt nur löschen“ ist deshalb das Motto der bayerischen Initiative „Justiz und Medien - konsequent gegen Hass“. Medienunternehmen können Hasskommentare, die auf ihren Seiten erscheinen, mit der Bitte um Prüfung an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleiten. Experten untersuchen dann, ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind.

Im Kampf gegen Hate Speech im Netz muss es schnell gehen

„Hate Speech“ steht zusammengesetzt aus Würfeln mit Buchstaben auf einem Untergrund voller Paragrafen-Zeichen.
Hate Speech im Netz: Es drohen Wohnungsdurchsuchungen, hohe Geldstrafen oder sogar eine Zeit Gefängnis. © Sascha Steinach/Imago

Von außen scheint dabei alles recht unspektakulär. Hartleb erklärt, jeder habe Einzelbüros, hauptsächlich seien er und zwei Kolleginnen mit den Fällen betraut. Alles läuft digital über eine Cloud. Medienpartner wie IPPEN.MEDIA laden ein kurzes Formblatt und Screenshots von dem Hasskommentar hoch. Dann geht alles schnell. „Die Prüfbitte kommt rein, wir sichten sie in der Regel unverzüglich“, erklärt Hartleb. „Manchmal ist die juristische Bewertung etwas komplizierter, dann brauchen wir vielleicht ein bis zwei Stunden. Aber oft ist es eindeutig.“ Dann werde das Material wieder über die Cloud an die Polizeidienststelle weitergeleitet.

Denn oft ist noch zu wenig über den Täter bekannt. Die Polizei ermittelt. Nicht immer gestalte sich das ganz einfach, vor allem bei Auskünften von Plattformbetreibern seien sie auf deren guten Willen angewiesen. Häufig sind Daten im Ausland gespeichert oder werden zeitnah gelöscht. „Es muss im Bereich digitaler Hasskriminalität schnell gehen, denn die Spuren, die Täter im Netz setzen, sind im höchsten Maße flüchtig.“ Ist der Täter ermittelt, wird entschieden, ob ein Strafbefehl erstellt - in der Regel bei Delikten, bei denen noch eine Geldstrafe in Betracht kommt - oder Anklage erhoben wird. Dies geschieht in der Regel, wenn es um Freiheitsstrafen geht.

Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter in Bayern
Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter in Bayern (Archivbild) © Sachelle Babbar/Imago

Anonymität im Internet? Viele Urheber von Hasskommentaren können ermittelt werden

244 Prüfbitten, 188 Ermittlungsverfahren und 31 rechtskräftige Verurteilungen hat es laut dem Justizministerium zwischen Oktober 2019 und Ende Juni 2021 über die Initiative gegeben. In über 90 Prozent der Fälle konnte der Urheber von Hate Speech ermittelt werden. Eine gute Quote, wie Hartleb heraushebt. „Das widerspricht auch so ein bisschen der landläufigen Meinung, dass man sagt: ‚Die Täter kriegt man doch eh nicht. Das ist doch alles anonym.‘“

Dennoch hört sich 244 Prüfbitten bei mittlerweile über 75 Medienunternehmen, die sich aktiv beteiligen, nach wenig an. „Es klingt erst einmal überschaubar“, räumt auch Hartleb ein. „Aber man darf nicht verkennen: Es ist auch ein gewisses Leuchtturmprojekt.“ Das Motto „Anzeigen statt nur löschen“ mache Schule. Auch das novellierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Bundes verlangt künftig von gewissen Plattformbetreibern, manche Kommentare zu melden, statt nur zu löschen. Ein Schritt, den auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich grundsätzlich begrüßt. Außerdem werde die Zahl der Prüfbitten weiter zunehmen, da immer mehr Journalisten mitmachten.

Ist ein Hasskommentar strafbar? Die Abwägung zur Meinungsfreiheit ist oft kompliziert

Auch wenn das Prüfen prinzipiell schnell geht: Für Laien ist es nicht immer einfach, zu erkennen, was nun strafbar und was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Wie erkennen Juristen also, ob ein Posting unter einen Straftatbestand fällt? „Das ist eine ganz, ganz schwierige Frage“, leitet Hartleb ein. „Gerade bei Äußerungsdelikten muss man genau abwägen zwischen der Meinungsfreiheit des Täters und dem Persönlichkeitsschutz des Opfers. Und das ist halt oft kompliziert.“ Seine Kolleginnen und er orientieren sich dabei an Urteilen der Rechtsprechung. Der Erfahrungswert spielt eine Rolle, aber auch der Kontext.

Hartleb erklärt es an Beispielen: „Etwa im Bereich der Beleidigung kann man grob sagen, dass, wenn es lediglich um die Diffamierung, Herabsetzung einer Person geht oder wenn Begriffe aus der Fäkalsprache genutzt werden, wir dann in der Regel eine Beleidigung vorliegen haben. Aber je mehr der Täter diskutiert und ein Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung im Kommentar zum Ausdruck kommt, desto eher kann die Meinungsfreiheit wieder überwiegen. Das kommt auf den Einzelfall an.“ Hingegen ist eindeutig: „Wenn jemand mit dem Tod bedroht wird, ist die Äußerung natürlich strafbar. Oder im Bereich der Volksverhetzung haben wir oft Äußerungen, die sich gegen Geflüchtete richten. Wenn da jemand schreibt: ‚Alle abschieben, das Pack. Widerlich, das Pack, alles Parasiten‘ würden wir das auf jeden Fall weiterverfolgen.“

Wenn das teure Handy weg ist, versteht man das noch einmal mehr. 

Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter in Bayern

Und die Strafen können wehtun. „Im Bereich der Volksverhetzung haben wir für einen nicht-vorbestraften Täter in der Regel Geldstrafen von 120 Tagessätzen. Das entspricht vier Monats-Nettogehältern.“ Hinzu komme ein Eintrag ins Führungszeugnis. Oft würden auch die Tatmittel, also Handys oder Computer, mit denen der strafbare Hasspost abgesetzt wurde, eingezogen. „Wenn das teure Handy weg ist, versteht man das noch einmal mehr.“ Manchmal steht auch früh am Morgen ungebetener Besuch vor der Tür: „Wir gehen dazu über, in verstärktem Maße Wohnungsdurchsuchungen durchzuführen. Einfach weil wir auch auf die Speichermedien zugreifen und sie sicherstellen wollen.“ Wenn Hartleb dann in den Wohnungen steht, seien die Betroffenen immer wieder „extrem überrascht“.

Saftige Strafen: Sechs Monate Gefängnis wegen eines Hasspostings

„Wir versuchen, das Strafmaß bekannter zu machen“, betont Hartleb und hofft auf den abschreckenden Charakter. Zwar komme es immer auf den Einzelfall an, also etwa was geschrieben wurde, welche Vorstrafen der Täter schon hat. Aber: „In der Tat haben wir im letzten Jahr mehrere Gefängnisstrafen gehabt.“ Beispielsweise habe jemand unter einem Aufruf zur Anwerbung von freiwilligen Helfern für Flüchtlingsheime geschrieben: „Also wenn die noch nicht ganz fertig sind würd ich mich zur Verfügung stellen die Heizung zu installieren! Ups da hab ich doch glatt aus versehen n paar Löcher in die gasleitungen gemacht.. Sorry.. ;-)“ Der Täter sei wegen Volksverhetzung verurteilt worden, war zwar schon vorbestraft, aber nicht wegen Staatsschutzdelikten. „Er hat eine sechsmonatige Gefängnisstrafe bekommen, wegen eines einzelnen Postings.“

Hartleb berührt in seinem Beruf immer wieder ein wichtiges Grundrecht: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wir müssen uns davor schützen, Zensur zu betreiben. Es muss sehr viel erlaubt sein, was man sagen darf. Das ist eine der Grundsäulen unserer freien Gesellschaft. Darum muss man ganz genau abwägen: Ist eine Äußerung strafbar oder nicht?“ Vor dieser Entscheidung steht er aufgrund der immensen Zahl an Hasskommentaren im Netz immer wieder. (cibo)

Lesen Sie auch: Was kann jeder gegen Hate Speech tun?

Dieser Artikel ist Teil der Serie „Hate Speech im Netz“ von IPPEN.MEDIA. Darin beleuchten wir das Problem Hassrede aus unterschiedlichen Blickwinkeln und wollen konstruktive Möglichkeiten aufzeigen, diesem gesellschaftlich relevanten Thema zu begegnen. Als reichweitenstarkes Medium ist uns eine offene Community wichtig - doch Regeln müssen eingehalten werden. Hate Speech findet bei uns keinen Platz. Um zügig gegen womöglich strafrechtlich relevante Kommentare vorzugehen, sind wir Teil der bayerischen Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass​​​​​​​“.

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