Corona-Gesetz - Grünen-Chefin kritisiert AfD: „Steigbügelhalter für Demokratiezerstörer“
Der Bundestag hat das Corona-Gesetz nun beschlossen. Jens Spahn (CDU) weist Alexander Gauland zurecht. Grünen-Fraktionschefin kritisiert die AfD.
- Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie* sollen gesetzlich untermauert werden.
- Der Bundestag und Bundesrat haben das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen.
- In der Hauptstadt gab es Proteste gegen die Corona-Maßnahmen - Jens Spahn konfrontiert Alexander Gauland. Kritik an der AfD kommt auch von den Grünen.
Update vom Donnerstag, 19.11.2020, 10.45 Uhr: Nachdem die AfD Gäste während der Beratungen über das Corona-Infektionsschutzgesetz in den Bundestag eingeschleust hatte*, gibt es scharfe Kritik.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der Partei vor, „der Steigbügelhalter für Demokratiezerstörer“ zu sein. „Wer Störer in den Bundestag lässt, damit demokratisch gewählte Abgeordnete bedrängt und eingeschüchtert werden sollen, greift unsere parlamentarische Demokratie an“, sagte Göring-Eckardt.
Steinmeier unterzeichnet Corona-Infektionsschutzgesetz
+++ 19:39 Uhr: Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Corona-Infektionsschutzgesetz ausgefertigt hatte, ist es zu Protesten am Schloss Bellevue gekommen. Dort versammelten sich laut der „dpa“ mehrere hundert Menschen. Allerdings war die Versammlung nicht erlaubt. Deshalb forderte die Polizei die Menschen auf, das Gebiet zu verlassen. Einige kamen der Aufforderung nicht nach und mussten weggetragen werden. „Wir sind das Volk“ ertönte in Sprechchören.
Steinmeier unterzeichnet Corona-Infektionsschutzgesetz
+++ 18:07 Uhr: Auch im Bundesrat wurde das neue Corona-Infektionsschutzgesetz mit einer Mehrheit von 49 der insgesamt 69 Mitglieder beschlossen. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Gesetz unterzeichnet, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Somit kann es nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Bundestag stimmt zu
+++ 15:43 Uhr: Im Bundestag hat eine Mehrheit von 415 Abgeordneten am Mittwoch für das neue Corona-Infektionsschutzgesetz gestimmt. Damit stehen die Maßnahmen auf einer rechtlichen Grundlage. 236 stimmten dagegen, 8 enthielten sich, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mitteilte. Mehr in Kürze.

Corona-Infektionsschutzgesetz - Jens Spahn: Impfpflicht wird es nicht geben
+++ 14.56 Uhr: Die Debatte um das geplante Corona-Gesetz im Bundestag ist vorbei. Nun wird auf eine Abstimmung über das veränderte Infektionsschutzgesetz gewartet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte nochmal, dass „es eine Impfpflicht nicht geben wird“.

Corona-Gesetz: AfD soll Personen in den Bundestag geschleust haben
+++ 13.58 Uhr: Nachdem es bei der Debatte über das neue Corona-Gesetz im Bundestag wegen einer Plakataktion der AfD zu einer Unterbrechung der Sitzung gekommen war, kommen weitere Details ans Licht. Laut Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, soll die Partei Personen in den Bundestag geschleust haben, die „die Abgeordnete bedrängen und ihnen die Handykamera ins Gesicht halten“ würden, schreibt der Politiker auf Twitter. Das sei „unerhört“ und „gehört unterbunden“.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Jens Spahn weist Alexander Gauland (AfD) scharf zurecht
+++ 13:42 Uhr: Das Corona-Infektionsschutzgesetz schlägt weiter hohe Wellen. Nun hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Rede im Bundestag in Berlin gehalten. Dort sagte der Politiker, dass die Pandemie ein „Jahrhundertereignis“ sei.
Bei seiner emotionalen Rede richtete sich Jens Spahn auch an Alexander Gauland (AfD) und befragte ihn über das Leid auf Intensivstationen und von Menschen mit Corona-Langzeitfolgen. „Ist ihnen dieses Leid egal?“, knöpfte sich der Gesundheitsminister den Oppositionsführer vor. Auch die AfD selbst fiel mit einer Plakataktion auf und sorgte für eine kurzzeitige Unterbrechung der Debatte.

Corona-Infektionsschutzgesetz: AfD sorgt mit Plakataktion für Unterbrechung der Bundestagssitzung
Die Partei hatte Plakate in den Bundestag gebracht, auf denen ein Grundgesetz mit Trauerflor zu sehen war. Wolfang Schäuble, Bundestagspräsident (CDU), forderte die Partei auf, diese „unverzüglich“ zu entfernen. Die Plakate waren auf den freien Plätzen in den Reihen der AfD platziert.
Corona-Infektionsschutzgesetz: SPD weist Kritik zurück
+++ 13.12 Uhr: Aktuell wird das Corona-Infektionsschutzgesetz im Bundestag debattiert. An der Gesetzesänderung gab es zum Teil heftige Kritik. Die SPD hat diese nun allerdings zurückgewiesen. Gegenstand der Diskussionen war auch, dass die Kompetenzen der Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, sagte SPD Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas dazu.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Grünen-Fraktion trägt Änderung mit
+++ 11.20 Uhr: Die Grünen-Fraktion trägt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Großen und Ganzen mit, hält aber weitere Regelungen für notwendig. „Es ist jetzt wirklich eine echte gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“. Die Grünen hätten sich mehr „Konkretisierung“ vorstellen können, man habe nun aber eine „klare Befristung“ der Maßnahmen. Insgesamt müsse die Situation von Familien noch „sehr viel mehr in den Mittelpunkt“ stehen als bisher, dazu gebe es Änderungsanträge der Grünen.

Deutscher Richterbund (DRB) für neues Corona-Infektionsschutzgesetz
+++ 10.50 Uhr: Der Deutschen Richterbund (DRB) spricht sich für das neue Infektionsschutzgesetz aus. „Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und abgewogenen Gesetzes haben bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Justiz standzuhalten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Der Gesetzgeber schränkt den Spielraum der Länderexekutive deutlich ein, indem er feste Leitplanken für die weitere Corona-Politik setzt.“ Dies würde auch zu einer größeren Einheitlichkeit der Pandemie-Regeln führen, so Rebehn.

FDP-Chef Christian Lindner spricht von „Blankoscheck“
+++ 09.15 Uhr: Kritik am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz kommt aus Reihen der FDP. Deren Chef Christian Lindner sagte am heutigen Mittwoch im „ZDF-Morgenmagazin“, der Gesetzentwurf sei für die Regierung „im Grunde ein Blankoscheck“, da nicht genau festgelegt werde, „was die Regierung in einer bestimmten Situation tun kann oder darf“. So werde weder „rechtliche Klarheit“ geschaffen noch „staatliche Berechenbarkeit“.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte den Entwurf hingegen im Bayerischen Rundfunk. „Wir kommen weg von der allgemeinen Klausel hin zu einer aufschreibenden Aufzählung, zur Einordnung, Verhältnismäßigkeitsfragen“, sagte er. „Und das ist ja genau das, was Kritiker nachvollziehbarerweise gefordert haben in den letzten Wochen, dass doch jetzt nach so vielen Monaten der Pandemie die Rechtsgrundlage auch eine ausdifferenzierte werden muss.“

Infektionsschutzgesetz im Schnelldurchgang - Heute wird in Berlin entschieden
Erstmeldung: Berlin - Am heutigen Mittwoch (18.11.2020) soll im Schnellverfahren die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat gehen. Ziel der Änderung ist es vor allem, bislang von der Regierung per Verordnung erlassene Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung gesetzlich zu untermauern und damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Um 12 Uhr wird der Bundestag in Berlin in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beraten und anschließend abstimmen.
Der Bundesrat wird dann um 15 Uhr in einer Sondersitzung ebenfalls darüber entscheiden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz möglicherweise noch am selben Tag ausfertigen, sodass es in Kraft treten kann.
Corona: Proteste wegen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Berlin erwartet
Gegner der staatlichen Corona-Politik haben zu Protesten aufgerufen. Das Bundesinnenministerium ließ Kundgebungen direkt am Bundestag und am Bundesrat im sogenannten befriedeten Bezirk aber nicht zu. Angemeldet waren Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen jedoch auch andernorts in Berlin. Die Polizei bereitete sich auf einen größeren Einsatz vor.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie* schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig. Der Zustand der epidemischen Lage gilt bis heute - der Bundestag kann sie aber jederzeit beenden.
Corona in Deutschland: Neuer Paragraf wird ins Infektionsschutzgesetz eingefügt
Mit der Gesetzesnovelle wird nun unter anderem ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt. Er listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden zum Eindämmen der Corona-Pandemie verordnet werden können.
Dazu zählen: Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen, das Schließen von Geschäften oder das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Maßnahmen sind vom Lockdown bekannt
Im Wesentlichen handelt es sich um die Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten. In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass auf dem Verordnungsweg auf unabsehbare Zeit in die Grundrechte der Bürger eingegriffen werde.
Nun wird vorgeschrieben, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich zu befristen sind. Ihre Geltungsdauer soll grundsätzlich vier Wochen betragen. Sie kann aber verlängert werden. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.
Corona im Infektionsschutzgesetz: Entschädigungsansprüche für Eltern, die nicht arbeiten können
Vorgesehen sind unter anderem neue Regeln bei Verdienstausfällen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können. Wer eine „vermeidbare Reise“ in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen für eine nach Rückkehr nötige Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen. Der Bund soll regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Krankenhäuser, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.
Die Opposition hält auch die neuen Corona-Regelungen für noch nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz in Berlin beschlossen werden soll.
Corona-Infektionsschutzgesetz: Linke will im Bundestag nicht zustimmen
Der Gesetzentwurf der Regierung schreibe die Konzentration der Entscheidungsmacht im Hause von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fort, sagte Linke-Chefin Katja Kipping am Dienstag. Die Linke will dem Entwurf laut Fraktionschef Dietmar Bartsch nicht zustimmen. Auch die FDP hat dies angekündigt. „Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß“, sagte Fraktionschef Christian Lindner.
Berlin: Kritik von Gegnern der Corona-Politik und an einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
Die Kritik von Gegnern der staatlichen Corona-Politik*gipfelt in dem Vorwurf, die Novelle sei ein „Ermächtigungsgesetz“*. Die Demokratie werde damit außer Kraft gesetzt, der Weg in die Diktatur eingeschlagen. Die Gegner spielen damit auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 an, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen hatte.
Diesen Vergleich wies unter anderem Außenminister Heiko Maas (SPD) per Twitter strikt zurück: „Völlig unabhängig davon, ob man sie für richtig hält: Die Coronamaßnahmen, die wir beschließen, haben nichts mit dem Ermächtigungsgesetz zu tun. Wer so infame Vergleiche anstellt, verhöhnt die Opfer des Nationalsozialismus und zeigt, dass er aus der Geschichte nichts lernt.“
Corona-Infektionsschutzgesetz: Bundestags-Abgeordnete bekommen Spam-Mails
Viele Abgeordnete wurden in den vergangenen Tagen von einer Flut von kritischen Spam-E-Mails überschwemmt und aufgefordert, das neue Gesetz zu verhindern. Allein sein Büro habe bis zum Dienstagvormittag etwa 37.000 solche Mails erhalten, berichtete CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Die überwiegende Mehrzahl habe identische Textstellen. Wer dahinter stehe, könne man nicht klären. Auch FDP und Grüne berichteten Ähnliches.
Außerdem haben die Kritiker während der Beratungen von Bundestag und Bundesrat in Berlin zu Demonstrationen aufgerufen. In unmittelbarer Umgebung des Sitzes der beiden Verfassungsorgane hat das Bundesinnenministerium allerdings zwölf Demonstrationen nicht genehmigt. (red mit dpa/epd/afp) *fr.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Netzwerks