Das müssen Sie zur "Böhmermann-Affäre" wissen

Mainz - Großer Wirbel um ein Gedicht: Der Satiriker Jan Böhmermann hat den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aufs Gröbste beleidigt. Alle Fakten zur "Böhmermann-Affäre" auf einen Blick.
- Update vom 6. April 2017: Die deutsche Popmusik der vergangenen zehn Jahre sein nichts anderes als „ein einziger gigantischer und schmalziger Werbespot“. Mit dem Song „Menschen Leben Tanzen Welt" nimmt Jan Böhmermann die Pop-Industrie und den Musikpreis Echo auseinander.
- Update vom 2. November 2016: Das Hamburger Landgericht befasst sich heute abermals mit der "Schmähkritik": Wir haben zusammengefasst, worum es beim Prozess Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann geht.
- Am 31. März läuft auf ZDFneo die Late-Night-Show "Neo Magazin Royale", in dem Jan Böhmermann ein Schmähgedicht vorträgt, in dem der türkische Staatspräsident Erdogan beleidigt wird.
- Jan Böhmermann distanzierte sich noch in der Sendung ausdrücklich mehrfach von dem vorgetragenen Text und wies darauf hin, er wolle veranschaulichen, wann Spott die Grenze der Satirefreiheit in Deutschland überschreite und strafbar sein könnte.
- Auslöser der Aktion Böhmermanns war ein vorangegangener Skandal, bei dem der türkische Regierungschef gegen ein Spottlied über ihn vorgehen wollte, das am 17 März in dem ARD-Satiremagazin "extra 3" ausgestrahlt wurde.
- Erdogans Ärger über den Spott aus Deutschland war nach dem "extra 3"-Beitrag sogar so groß, dass er deswegen in Ankara den deutschen Botschafter einbestellen ließ.
- Böhmermanns Schmähgedicht, dessen Text aufs Gröbste beleidigend ist, stößt auch in Deutschland auf ein geteiltes Echo. Während Kritiker meinen, der ZDFneo-Mann ist zu weit gegangen, solidarisieren sich viele Künstler und Politiker mit Böhmermann.
- Das ZDF stellt sich hinter Böhmermann, löscht aber das Schmähgedicht aus seiner Mediathek.
Erdogan reagiert mit Strafanzeige gegen Jan Böhmermann
- Erdogan reagiert auf Böhmermanns Gedicht mit juristischen Mitteln und zeigt den Satiriker wegen Beleidigung an.
- Ankara hatte in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt das Verlangen nach Strafverfolgung Böhmermanns formuliert. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist eine Ermächtigung durch die Bundesregierung.
- In dem Fall geht es um den Vorwurf der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. In Fachkreisen ist der entsprechende Paragraph unter dem Stichwort "Majestätsbeleidigung" bekannt. Dies kann nach bisheriger Gesetzeslage mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei verleumderischer Absicht sogar mit bis zu fünf Jahren.
- Am 15. April fällt die Entscheidung der Bundesregierung, die Strafverfolgung gegen Böhmermann zuzulassen. Bundeskanzlerin Merkel verkündet die zuvor heftig umstrittene Entscheidung am gleichen Tag in Berlin.
Angela Merkel: Paragraf zu "Majestätsbeleidigung" soll weg
- Als die Kanzlerin die Zulassung der Klage Erdogans gegen Böhmermann bekannt gibt, weißt sie zugleich darauf hin, dass der Strafparagraf zur Beleidigung ausländischer Staatschefs, "für die Zukunft entbehrlich" ist. Noch in dieser Wahlperiode werde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, sagt Merkel.
- In der Kontroverse um das Schmähgedicht Böhmermanns wird ein zivilrechtlicher Prozess immer wahrscheinlicher. Böhmermann lässt eine Frist für eine Unterlassungserklärung verstreichen. Innerhalb des ZDF gärt unterdessen der Unmut über die Löschung des Beitrags aus der Mediathek.
- Der Münchner Anwalt Michael von Sprenger vertritt den türkischen Staatschef Erdogan in Deutschland. Er kündigte an: "Ich streite es durch, bis ich obsiege."
- Die Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren zulassen, wird von vielen Seiten heftig kritisiert. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Bundesjustizminister Heiko Maas betonen, die SPD-geführten Ressorts seien gegen die Erteilung der Ermächtigung gewesen.
- Nach der Zulassung von Erdogans Anzeige muss sich die Bundesregierung noch den Vorwurf gefallen lassen, sie messe mit zweierlei Maß. Denn: Der Paragraf 103 (Majestätsbeleidung) soll nun abgeschafft werden. Bei öffentlicher Verunglimpfung des Bundespräsidenten drohen jedoch auch künftig bis zu fünf Jahre Haft.
- Im Internet ist das umstrittene Video nach wie vor zu finden - hier können Sie es sich anschauen (Warnung: Bei Böhmermanns Text geht es hart zur Sache.
js/afp/dpa