Erdogan will komplettes Verbot des Böhmermann-Gedichts

Hamburg - Dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist die Gerichtsentscheidung in der Causa Böhmermann zu wenig: Er will das ganze Schmähgedicht verbieten lassen.
Der Rechtsstreit um das Schmähgedicht von ZDF-Moderator Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in die nächste Runde: Nach der vom Landgericht Hamburg ausgesprochenen einstweiligen Verfügung gegen weite Teile des Gedichts wolle Erdogan nun den kompletten Text verbieten lassen, berichtete der "Spiegel" am Samstag. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger habe am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Mitte Mai hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf. Im Gegensatz zu einem Verfügungsverfahren ist gegen eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren der Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht möglich, wie der Hamburger Gerichtssprecher erklärte.
Kunst oder Plagiat?
Von Sprenger erklärte, Böhmermann sage selbst, es handele sich um ein Plagiat: „Wie will ich mich auf Kunst berufen, wenn es nicht meine ist?“. Der Anwalt betonte, es hätten sich zudem neue Gesichtspunkte ergeben, die zu einer anderen Bewertung des Gerichts führen könnten. Zu Einzelheiten wollte er sich jedoch zunächst nicht äußern - erst solle die Gegenseite reagieren.
Sprenger berufe sich dabei im Wesentlichen auf die Argumente, die er auch schon im Verfügungsverfahren vorgebracht habe, allerdings mit einer Ergänzung: "Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm", sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.
Böhmermann hatte in einem mit der "Zeit" schriftlich geführten Interview auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: "Nein. Quelle: Internet."
Das Landgericht Hamburg stufte das Gedicht als Satire ein
Böhmermann hatte Erdogan mit dem Gedicht in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" angegriffen - teilweise unter der Gürtellinie. Erdogan geht seither juristisch gegen ihn vor. Das Landgericht Hamburg stufte das Gedicht grundsätzlich als Satire ein, erklärte aber, die verbotenen Passagen müsse Erdogan "angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen". Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisierte die Verbots-Entscheidung als "falsch".
Außer dem Verfahren in Hamburg ist in Mainz ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts anhängig. Die Bundesregierung hatte zuvor aufgrund eines Strafverlangens der türkischen Regierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Der "Spiegel" zitierte die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz mit den Worten, dass "ganz kurzfristig" nicht mit einer abschließenden Verfügung zu rechnen sei. Derzeit wird demnach auf eine Stellungnahme von Böhmermanns Anwälten gewartet.
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afp