Mutmaßlicher Terrorkomplize von Jaber A. bleibt in U-Haft
Karlsruhe - Der mutmaßliche Helfer des terrorverdächtigen al-Bakr kommt nicht so schnell wieder auf freien Fuß. Das entschied ein Bundesrichter.
Knapp eine Woche nach Tod des Terrorverdächtigen Jaber A. hat in Sachsen die parlamentarische Aufarbeitung begonnen. Innen- und Rechtsausschuss des Landtags kamen am Dienstag in Dresden zu einer Sondersitzung zusammen, um die Hintergründe der Fahndung nach dem 22-jährigen Syrer und dessen späteren Suizid in der Strafvollzugsanstalt Leipzig zu erhellen. Die Staatsregierung war wegen des Falls heftig kritisiert worden und beauftragte eine vierköpfige Expertenkommission unter Leitung des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht, Herbert Landau, mit der Prüfung der Vorgänge.
Neben Justizminister Sebastian Gemkow und Innenminister Markus Ulbig (beide CDU) nahmen Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundesamtes für Verfassungsschutz an der Sondersitzung im Landtag teil. Es wurde eine Nachtsitzung erwartet. Einzelheiten wollten die Vorsitzenden und Fraktionen erst am Mittwoch bekanntgeben.
Den Landtagsabgeordneten gehe es um „Sachaufklärung“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus Bartl (Linke). Sie wollten erfahren, „was wann wie und wo geschehen ist“. Erst dann könnten die Fraktionen und Abgeordneten Schlussfolgerungen „personeller oder struktureller Natur“ treffen. Es gehe aber auch um den Umgang mit Terrorverdächtigen in Sachsen. „Wir brauchen Schlussfolgerungen, wie mit Strafverdächtigen dieses Formats künftig umzugehen ist.“
Bis Ende 2016 soll Bericht über Polizeieinsatz stehen
Die Expertenkommission der Staatsregierung soll bis Jahresende Bericht über den Ablauf des Polizeieinsatzes und der Inhaftierung von A. in der JVA Leipzig vorlegen. Neben Landau gehören dem Gremium Ex-Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm, die Psychologin und frühere Leiterin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, und der ehemalige Inspekteur der Polizei Brandenburg, Jürgen Jakobs, an. Am kommenden Montag sollen sie erstmals in Dresden zusammenkommen.
Aufgabe der Kommission ist es, die Umstände rund um die Fahndung, den polizeilichen Zugriff und die Festnahmen von A. und seines mutmaßlichen Komplizen Chalil A. in Leipzig und Chemnitz zu untersuchen, ebenso die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene sowie die Suizidprävention in sächsischen Haftanstalten.
Der als Komplize des mutmaßlichen IS-Terroristen Jaber A. verdächtige Chalil A. bleibt in Untersuchungshaft. Der 33 Jahre alte Syrer wurde am Dienstag am Bundesgerichtshof in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen neuen Haftbefehl, wie die Bundesanwaltschaft am Abend mitteilte. Chalil A.'s Anwalt Peter Hollstein sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass sein Mandant weiter in der Justizvollzugsanstalt Dresden untergebracht werde.
„Dringender Tatverdacht“ gegen Chalil A.
Jaber A. hatte sich am vergangenen Mittwoch in seiner Zelle in Leipzig erhängt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er einen islamistischen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante. Gegen Chalil A. besteht laut Bundesanwaltschaft der „dringende Tatverdacht“, dass er Jaber A. seine Wohnung in Chemnitz überlassen und diesem beim Kauf der für den Sprengstoff benötigten Materialien im Internet geholfen habe. Laut Hollstein stützt sich der Haftbefehl nur auf Indizien.
Die Vorführung vor einen Bundesrichter in Karlsruhe war notwendig, weil Chalil A. zunächst nur aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden in Untersuchungshaft gekommen war.