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Nach Aufreger-Statement: Mehrere Anzeigen gegen Rote-Flora-Anwalt

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Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth hat mit seinen Aussagen provoziert.
Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth hat mit seinen Aussagen provoziert. © dpa

Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es geht um seine provokanten Äußerungen nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg.

Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth ist wegen seiner Äußerungen über die Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es seien mehrere Strafanzeigen gegen ihn im Zusammenhang mit einem NDR-Interview eingegangen, sagte die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Die Anzeigen werden bei der für politische Straftaten zuständigen Abteilung geprüft“. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Zudem laufen auch 35 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen ihres Einsatzes beim G20-Gipfel, unter anderem wegen Körperverletzung im Amt.

Beuth hatte dem NDR nach den schweren Gewaltexzessen in der Nacht zu Samstag im Schanzenviertel gesagt: „Wir als Autonome und ich als Sprecher der Autonomen haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“

Vorwurf: Beuth billigt Straftaten

Frombach sagte, inhaltlich gehe es um den Vorwurf der Billigung von Straftaten. Es gebe noch keine Ermittlungen gegen Beuth, sondern die Anzeigen würden geprüft. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die gut 10.000 Anwälte vertritt, hatte diese Aussagen scharf kritisiert

Bei den Ausschreitungen während des Gipfels waren fast 500 Polizisten und eine unbekannte Zahl an Demonstranten verletzt worden. Geschäfte wurden geplündert, Autos angezündet und brennende Barrikaden errichtet. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass noch eine „Vielzahl von Verfahren“ auf sie zukommen werde, sagte Frombach.

Zwei Klagen gegen Polizeimaßnahmen

Zwei Anti-G20-Demonstranten haben außerdem Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen Polizeimaßnahmen eingereicht. Einer der Kläger fechte seine Ingewahrsamnahme in der Gefangenensammelstelle im Stadtteil Harburg an, sagte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Die zweite Klage richte sich gegen ein während des Gipfels von der Polizei ausgesprochenes Aufenthaltsverbot. Zunächst hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet. 

Während des G20-Gipfels hatte es nach Angaben von Polizei-Einsatzleiter Hartmut Dudde 186 Fest- und 225 Ingewahrsamnahmen gegeben. 51 Haftbefehle wurden demnach erlassen.

dpa

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