1. lokalo24
  2. Politik

Nach historischer Abwahl von AfD-Politiker Brandner - Eil-Entscheidung des Verfassungsgerichts steht

Erstellt:

Kommentare

Mit der Abwahl von AfD-Politiker Stephan Brandner befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht.
Mit der Abwahl von AfD-Politiker Stephan Brandner befasst sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. © dpa / Bernd von Jutrczenka

AfD-Politiker Stephan Brandner wurde im November in einem historischen Vorgang vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgewählt. Nun befasste sich das Verfassungsgericht mit dem Thema - und hat eine Entscheidung verkündet.

Update vom 29. Mai, 14.58 Uhr: Durch die Karlsruher Entscheidung bezüglich des Eilantrags gegen die Abwahl von AfD-Politiker Stephan Brandner sehen sich Union wie AfD in ihren Standpunkten bestätigt. Brandner sieht die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter als Etappensieg. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er: „Eilantrag (leider) abgelehnt, aber in der Hauptsache ist der Verfahrensausgang offen! Das ist wie ein kleiner Sieg, mehr war - zunächst - nicht zu erwarten.“ 

Die Unionsfraktion im Bundestag bewertet die Abweisung des AfD-Eilantrags als Erfolg. „Ich sehe vom Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung bestätigt, dass Herr Brandner nicht in der Lage ist, das Amt des Ausschussvorsitzenden seriös und fachlich fundiert auszuüben“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt liege es bei der AfD, einen neuen Ausschussvorsitzenden vorzuschlagen. 

AfD-Eilantrag zur Abwahl Brandners abgelehnt - Verfassungsrichter nennen Grund für Entscheidung

Update vom 29. Mai, 9.58 Uhr: Nun werden weitere Details über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwahl von AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses bekannt. Einen Eilantrag der AfD, der feststellen sollte, ob der Partei durch die Abwahl von Brandner derzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen, wurde von den Richtern am Freitagvormittag abgelehnt

Mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags war laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur, dass die AfD bisher keinen neuen Kandidaten für den Vorsitz des Rechtsausschusses aus ihren Reihen bestimmt hat. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern, teilte das Gericht mit. Damit sei sie an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht vollständig gehindert. 

Update vom 29. Mai, 9.33 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgelehnt. Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter im eigentlichen Verfahren prüfen wollten, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit.

Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung zu AfD-Eilantrag gegen Brandner-Abwahl

Erstmeldung vom 29. Mai 2020:

Karlsruhe - Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses war ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags - nun hat sich das Bundesverfassungsgericht damit befasst. Am Freitag veröffentlichen die Richter ihre Entscheidung über einen Eilantrag der AfD-Fraktion. Brandners Parteikollegen wollen in Karlsruhe durchsetzen, dass er seine Aufgaben als Vorsitzender wieder wahrnehmen darf. 

Abwahl von AfD-Politiker Brandner: Mehrere Eklats waren Grund für den historischen Vorgang

Die Nicht-AfD-Abgeordneten im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund waren mehrere Eklats, die der Jurist aus Thüringen ausgelöst hatte. Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“ kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten hatte er Empörung ausgelöst.

Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet. Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten aus ihren Reihen bestimmt. Die Richter des Zweiten Senats haben sich vorerst nur mit dem Eilantrag befasst. Damit will die AfD Brandner noch vor der nächsten Bundestagswahl zurück auf den Vorsitzendenposten bringen. 

Verfassungsgericht: Eilantrag soll erste Fragen im Fall Brandner klären

Im Eilverfahren prüfen die Richter den Sachverhalt noch nicht vertieft. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob der AfD bis zur eigentlichen Entscheidung nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Im Hauptsacheverfahren hat die Fraktion eine sogenannte Organklage gegen den Bundestag und gegen den Rechtsausschuss eingereicht. Mit diesem Antrag will die AfD erreichen, dass die Richter feststellen, dass Brandners Absetzung verfassungswidrig gewesen sei.

In der Geschäftsordnung des Bundestags ist nur die Benennung des Vorsitzenden ausdrücklich vorgesehen, nicht seine Abwahl. In Paragraf 58 heißt es lediglich: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“ Mit Blick auf Brandners Abwahl war eine Änderung der Geschäftsordnung diskutiert, aber dann nicht für nötig gehalten worden.

dpa

Auch interessant

Kommentare