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Landtagswahl Brandenburg: Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung heute wählen?

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Mit der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Brandenburg 2019 lassen sich unter anderem die Unterlagen zur Briefwahl beantragen (Archivbild).
Mit der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Brandenburg 2019 lassen sich unter anderem die Unterlagen zur Briefwahl beantragen (Archivbild). © picture alliance/dpa/Matthias Balk

Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Brandenburg bekommt jeder Wahlberechtigte. Wir erklären, wofür man sie eigentlich braucht.

Potsdam - Wenn am 1. September in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt wird, werden rund 2,1 Millionen Bürger an die Wahlurne gebeten. Wahlberechtigt ist in Brandenburg jeder, der deutscher Staatsbürger ist, seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat und mindestens 16 Jahre alt ist. Damit ist Brandenburg eines von wenigen Bundesländern, in denen man bei Landtagswahlen seine Stimme bereits ab dem Alter von 16 Jahren abgeben darf. In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist das genauso. 

Jeder Wahlberechtige erhält einige Wochen vor der Wahl seine Wahlbenachrichtigung. Damit informieren die Gemeinden die Bürger darüber, dass sie im Wählerverzeichnis stehen und bei der Landtagswahl 2019 in Brandenburg wahlberechtigt sind. Was die Wahlbenachrichtigung überhaupt ist, bis wann sie versendet wird und was Sie tun können, wenn Sie Ihre Benachrichtigung verloren haben, das lesen Sie im Folgenden. 

Landtagswahl Brandenburg 2019: Wann wird die Wahlbenachrichtigung verschickt?

Spätestens am 1. August müssen die Wahlbenachrichtigungen bei den Bürgern eintreffen. Die Vorlaufzeit von vier Wochen bis zur Wahl ist wichtig - denn so haben die Wähler genügend Zeit, um die Briefwahl zu beantragen, wenn sie das wollen. Außerdem müssen diejenigen, die zu Unrecht keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, die Möglichkeit bekommen, den Fehler rechtzeitig geltend zu machen. 

Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl 2019 in Brandenburg ist zwar nur ein kleines Schriftstück, enthält aber viele wichtige Informationen - beispielsweise über den genauen Wahltermin und zum Wahllokal, in dem man abstimmen kann. Die Karte ist außerdem wichtig für das Beantragen von Briefwahlunterlagen.

Muss ich die Wahlbenachrichtigung zur Brandenburg-Wahl im Wahllokal dabei haben?

Wer am 1. September vor Ort im Wahllokal wählen will, sollte ebenfalls Acht geben auf seine Wahlbenachrichtitung. Denn die muss am Tag der Wahl dem Wahlvorstand gezeigt werden - so wird sichergestellt, dass nur diejenigen wählen, die auch im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Brandenburg-Wahl also in jedem Fall mit ins Wahllokal zu nehmen. Für Ausweisdokumente gilt das zwar nicht. Es kann aber von Vorteil sein, den Personalausweis, den Reisepass oder den Führerschein mitzubringen. So ist man auf der sicheren Seite und kann sich, wenn nötig, als derjenige ausweisen, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde.

Landtagswahl Brandenburg 2019: Wahlbenachrichtigung für Briefwahl notwendig

Wer am Tag der Wahl nicht da ist oder jetzt schon weiß, dass er es aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal schafft, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch Briefwahl beantragen. Auf der Karte sind dafür verschiedene Felder vorgedruckt, die ausgefüllt werden müssen. Dann wird die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückgeschickt. 

Die Abgeordneten während einer Sitzung im Landtag in Potsdam.
Die Abgeordneten während einer Sitzung im Landtag in Potsdam. © Bernd Settnik/zb/dpa

Damit die Wahlbehörde die Wahlunterlagen rechtzeitig verschicken können, sollte die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung bis zum 26. August dort eingegangen sein. Ein genauer Blick auf die Fristen und Zuständigkeiten der Behörden ist wichtig: Wer nicht dafür sorgt, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eintreffen, kann mit seiner Stimme nicht über das Ergebnis der Landtagswahl in Brandenburg mitbestimmen. Hier verraten wir Ihnen außerdem, was sonst noch zu beachten ist, wenn Sie in Brandenburg per Briefwahl abstimmen wollen.

Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Brandenburg nicht da?

Wer bis zum 1. August keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann trotzdem wählen - unter einer Bedingung: Die Gemeindeverwaltung, die die Karten verschickt, muss kontaktiert werden. Dort können Sie herausfinden, ob Sie rechtmäßig im Wählerverzeichnis eingetragen sind und die Wahlbenachrichtigung  unabsichtlich nicht bei Ihnen angekommen ist.

Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis stehen, obwohl Sie wahlberechtigt sind, können Sie so auch einen Wahlschein beantragen oder das Wählerverzeichnis ergänzen lassen. Bis zum 17. August können wahlberechtigte Bürger die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Ganz ähnliches gilt übrigens auch für die Wahlbenachrichtigung in Sachsen. Auch in diesem Bundesland wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt.

Wahlbenachrichtigung für die Brandenburg-Wahl 2019 verloren oder vergessen - was tun?

Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat oder vergisst, diese am 1. September mit ins Wahllokal zu bringen, kann wählen. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

Jeder, der vor der Wahl die Karte erhalten hat, ist berechtigt, an der Wahl teilzunehmen. Wer wahlberechtigt ist und im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung, dafür aber ein Ausweisdokument vorzeigen kann, darf wählen - denn so kann man dem Wahlvorstand beweisen, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 

Wählen ist allerdings nicht möglich, wenn man keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat und das auch nicht bei der Gemeindeverwaltung geltend gemacht hat. Denn so geht der Wahlvorstand im Wahllokal am 1. September davon aus, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis stehen. In diesem Fall können Sie bei der Landtagswahl in Brandenburg nicht abstimmen. 

Landtagswahl Brandenburg 2019: Termine, Anträge, Fristen

Alle aktuellen Ergebnisse, Reaktionen und wichtigen Meldungen erhalten Sie am Sonntag in unserem Live-Ticker zur Landtagswahl in Brandenburg. Was sagen die politisch verantwortlichen nach den Wahlen im Osten? Wir berichten für Sie über die Reaktionen auf die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg.

Wer mit seiner Wahlbenachrichtigung am 1. September ins Wahllokal geht oder per Briefwahl abstimmt, darf zwei Kreuze machen. Mit der Erststimme auf dem Stimmzettel wird ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. 

Insgesamt 11 Parteien sind in Brandenburg zur Landtagswahl zugelassen. Die Wahl dürfte spannend werden: Denn laut den Umfragen sind fünf der Parteien fast gleichauf.

Und für alle, die sich noch unsicher sind, welcher Partei sie ihre Stimme geben sollen, könnte der Wahl-O-Mat Brandenburg eine Hilfe sein. Mittels Zustimmung oder Ablehnung einzelner Thesen errechnet die Anwendung, wie sehr der Wähler mit den Positionen der verschiedenen Parteien übereinstimmt. 

Brandenburg ist übrigens nicht das einzige Bundesland, in dem am 1. September gewählt wird. Auch in Sachsen stehen dann Landtagswahlen an. Am 27. Oktober folgt auch noch die Landtagswahl 2019 in Thüringen, für die wir auch Informationen zur Thüringer Wahlbenachrichtigung zusammengestellt haben.

In Brandenburg geht der Wahlkampf auf die Zielgerade. Hans-Georg Maaßen hat sich zurückgezogen, AfD-Mann Kalbitz gerät unter Druck.

thh

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