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Mordfall Lübcke: Prozess in Frankfurt - Mutmaßlicher Mörder sprach in Video-Vernehmung über Tat

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Der Mord an Walter Lübcke (CDU) sorgte bundesweit für Entsetzen. Direkt nach Prozess-Auftakt forderte die Verteidigung den Stopp. Es geht aber weiter.

Update vom 18. Juni 2020: Der Prozess um den Mord an Walter Lübcke ist mit einem zentralen Beweisstück fortgesetzt worden. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde am Donnerstag eine stundenlange Videovernehmung des mutmaßlichen Mörders Stephan E. gezeigt. Darin gestand der Angeklagte den Mord. Später widerrief E. dieses Geständnis. Lübcke wurde Anfang Juni 2019 per Kopfschuss getötet.

In dem Vernehmungsvideo, das am 25. Juni 2019 wenige Tage nach der Festnahme von Stephan E. entstand, schilderte der mutmaßliche Mörder auch, warum der nordhessische Regierungspräsident in seinen Fokus geraten war.

Es ging um eine Bürgerversammlung im Oktober 2015 im nordhessischen Lohfelden, bei der Lübcke die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte. Als Reaktion auf Schmährufe aus dem Publikum sagte Lübcke damals: „Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“

Den Vernehmungsbeamten berichtete E. von diesem Moment, den der Mitangeklagte Markus H. per Handyvideo dokumentiert und ins Internet gestellt hatte. „Ich war so baff, ich war fassungslos... In diesem Moment war er bei mir auf dem Schirm“, sagte E. über Lübcke. „Es stand im Raum, dass man etwas machen muss.“ Gespräche mit Kollegen hätten bei ihm den Eindruck verfestigt, Lübcke sei „ein übler Kerl“. „Da hat sich was aufgebaut, das hat mich nicht mehr losgelassen.“

Mehrfach vor der Tat sei er, teils mit Waffe, zu Lübckes Wohnhaus in dem kleinen nordhessischen Ort gefahren. Schon im Jahr 2017 habe er daran gedacht, Lübcke während der dortigen Kirmes zu töten. 2018 habe er im Dunkeln mit einer Waffe im Garten gesessen und Lübcke auf der Terrasse gesehen, aber nichts gemacht.

E. hat das Geständnis inzwischen widerrufen. Im Januar sagte er erneut aus, änderte aber seine ersten Angaben erheblich ab. Die Ermittler bewerteten dieses zweite Geständnis nicht als glaubhaft, die Anklage beruht maßgeblich auf den ersten Angaben von E. Frank Hannig, Verteidiger von E., kritisierte die Verwendung des Videos als Beweismittel: „Es ist nicht rechtmäßig zustande gekommen, es ist nicht vollständig.“ So sei E. damals übermüdet gewesen, habe unter Einfluss eines Beruhigungsmittels gestanden. Ein langes Vorgespräch zum Geständnis sei nicht dokumentiert worden.

Mordfall Lübcke: Verteidigung empört mit Corona-Forderung - Gericht reagiert eindeutig

Update vom 17. Juni, 20.49 Uhr: Direkt zum Auftakt des Prozesses um den Mord an CDU-Politiker sowie Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke empörte die Verteidigung der Angeklagten die Kläger und Angehörigen mit einer extremen Forderung. „Nur schwer erträglich“, nannte das ein Nebenkläger.

Die Verhandlung solle wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden, beantragten die Anwälte. Sie wollen den Gesundheitsschutz vor Gericht nicht als gewährleistet erkennen. Zu denken gibt, dass das nur einer von zahlreichen Anträgen war, die den Prozess verzögern sollen. Auch wurden andere Strafverteidiger und sogar Richter Thomas Sagebiel Befangenheit vorgeworfen. 

Am Donnerstag wird das Verfahren aber fortgesetzt. Nach dem überschatteten Auftakt hoffen die Angehörigen nun auf Fortschritte in der Verhandlung. Trotz eindringlicher Worte des Richters hatten sich die beiden Angeklagten bislang noch nicht geäußert.

Mordfall Lübcke: Verteidiger wollen Prozess wegen Corona stoppen - „Schwer erträglich“

Update vom 16. Juni, 16.34 Uhr: Der Prozess im Mordfall Walter Lübcke hat einen für die Nebenkläger „nur schwer erträglichen“ Auftakt erlebt. Die Verteidiger von Stephan E. forderten schon kurz nach Beginn, die Verhandlung auszusetzen. Zudem stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. 

Anwalt Frank Hannig begründete den Antrag auf Aussetzung der Verhandlung unter anderem damit, dass der Gesundheitsschutz wegen der Corona-Pandemie nicht gewährleistet und der Zugang der Öffentlichkeit zu dem Prozess stark eingeschränkt sei. "Der Beginn der Hauptverhandlung ist für die Familie Lübcke nur schwer erträglich", sagt Nebenklageanwalt Holger Matt in Bezug auf die zahlreichen Anträge. Der Anwalt der Familie Lübcke hält alle Begehren für unbegründet. Die Aussetzung des Verfahrens wegen "Überforderung der Verteidigung" zu verlangen, sei für seine Mandanten schwer verkraftbar.

Verlesen wurde am Dienstag auch die Anklage der Bundesanwaltschaft. Stephan E. habe seinen Plan spätestens nach dem schweren Anschlag im französischen Nizza sowie den Vorkommnissen in Köln rund um den Jahreswechsel 2015/2016 gefasst, sagte Bundesanwalt Dieter Killmer. Er habe Lübcke dafür mitverantwortlich gemacht. E. hänge einer gegen Repräsentanten der Bundesrepublik gerichteten "völkisch-nationalistischen Grundhaltung" an und habe mit dem Mord ein "öffentlich beachtetes Fanal gegen die öffentliche Ordnung" setzen wollen, führte der Vertreter der Bundesanwaltschaft weiter aus.

Prozessauftakt im Mordfall Lübcke: Familie erwartet umfassende Aufklärung der Tat

Update vom 16. Juni, 10.09 Uhr: Lübckes Familie erwartet vom Prozess eine umfassende Aufklärung der Tat. Vor dessen Beginn (siehe Erstmeldung) sagte ihr Anwalt Holger Matt am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main: „Wir werden mit allen Möglichkeiten, die uns als Nebenkläger zur Verfügung stehen, unseren Beitrag leisten an der Aufklärung des Verbrechens“, und fügte hinzu: „Nach meiner Überzeugung handelt es sich um ein kaltblütig geplantes, heimtückisch begangenes, feiges Mordverbrechen aus übelsten Beweggründen.“

Prozessauftakt im Mordfall Lübcke: Ein SEK-Beamter sichert die Einfahrt von Zivilfahrzeugen in das Gerichtsgebäude ab.
Prozessauftakt im Mordfall Lübcke: Ein SEK-Beamter sichert die Einfahrt von Zivilfahrzeugen in das Gerichtsgebäude ab. © dpa / Arne Dedert

Bereits Stunden vor Prozessbeginn haben sich dort lange Warteschlangen gebildet. Wegen der Corona-Pandemie und der deshalb geltenden Abstandsregelungen kann das Gericht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen für Zuschauer und Journalisten im Gerichtssaal anbieten. Das Gericht hatte es aus Sicherheitsgründen abgelehnt, einen größeren Verhandlungssaal außerhalb des Oberlandesgerichts zu suchen.

Prozess im Mordfall Walter Lübcke beginnt - Ausnahmezustand auch wegen Corona-Pandemie

Erstmeldung vom 16. Juni: Frankfurt/ Kassel - Der Prozess im  Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) beginnt an diesem Dienstag voraussichtlich um 10 Uhr am Frankfurter Oberlandesgericht (OLG). Wegen des Mordes an Lübcke müssen sich zwei Männer vor dem OLG verantworten: Dem 46-jährigen Stephan E. aus Kassel wird vorgeworfen, den CDU-Politiker vor einem Jahr auf dessen Terrasse erschossen zu haben. 

Bei der Vorbereitung der Tat soll ihn der 44-jährige Markus H. unterstützt haben. Er ist daher wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Zudem ist aufgrund der Corona*-Pandemie die Zahl der Zuschauer stark begrenzt.

Lübcke-Mord: Bundesanwaltschaft sieht ein rechtsextremistisches Motiv

In der Nacht zum 2. Juni 2019 war der damals 65 Jahre alte Lübcke mit einem Kopfschuss getötet worden. Die Bundesanwaltschaft sieht ein rechtsextremistisches Motiv. Lübcke hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen und war so zu einer Hassfigur der extremen Rechten geworden. Der CDU-Politiker wurde vor seinem Tod Opfer von Hass und Hetze im Netz, auch nach der Tat machten ihn Rechte zum Feindbild.

Bei dem Angeklagten E. sieht die Bundesanwaltschaft eine „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit* getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ als Motiv. Nach seiner Festnahme legte der 46-Jährige ein Geständnis ab, das er aber später widerrief. E. wird zudem ein Angriff auf einen irakischen Asylbewerber im Januar 2016 vorgeworfen. Das Opfer wurde bei einem Messerangriff von hinten erheblich verletzt.

Als Nebenkläger werden auch die Ehefrau und zwei Söhne des Ermordeten an dem Prozess teilnehmen. Der Sprecher und der Anwalt der Familie Lübcke wollen noch vor Prozessbeginn eine Stellungnahme abgeben. Zahlreiche weitere Prozesstermine sind bis Oktober terminiert.

Lübcke-Mord: Wegen Corona nur begrenzte Anzahl an Journalisten zugelassen

An dem Fall zeigte sich bereits vor Prozessbeginn ein großes öffentliches Interesse. Für die Berichterstattung ließen sich mehr als 200 Journalisten von 70 in- und ausländischen Medien beim Oberlandesgericht akkreditieren.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Platz im Gerichtssaal jedoch stark begrenzt. Es gelten im Zuschauersaal und auf der Pressetribüne 1,5 Meter Mindestabstand, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ebenfalls vorgeschrieben. Während auf der Pressetribüne normalerweise Platz für 60 Medienvertreter ist, können unter den Corona-Bedingungen nur 19 Journalisten dort Platz nehmen. Für 41 weitere gibt es eine Tonübertragung in einen anderen Saal. Im Zuschauerraum finden 18 Besucher Platz.

Der Prozessauftakt wird voraussichtlich von Kundgebungen begleitet werden. Unter anderem haben sich die nordhessische Initiative „Offen für Vielfalt“ und die „Interventionistische Linke Frankfurt“ angekündigt. Während die Kasseler Initiative für demokratische Werte eintritt, fordern die linken Aktivisten „eine umfangreiche Aufklärung, die rechte Netzwerke offenlegt und sämtliche Verbindungen zum Verfassungsschutz und NSU aufdeckt“.

dpa

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