Die Asche verstreuen? Blumenschmuck auf dem Grab? Der Ex als Trauerredner? Eine Bestattungsverfügung schafft Klarheit für die Hinterbliebenen und kann Streit vorbeugen. Ins Testament gehört sie nicht.
Eine Schenkung bietet Angehörigen Steuervorteile. Wer schon zu Lebzeiten Vermögen weitergibt, sollte dies schriftlich vereinbaren. So kann man Streit unter späteren Erben vermeiden und sich eigene Rechte sichern - etwa ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie.
Wer soll was bekommen? Das ist die entscheidende Frage beim Schreiben eines Testaments. Dabei sollten Erblasser möglichst an alles denken. Selbst daran, dass der eigentliche Erbe den Nachlass möglicherweise gar nicht will oder nicht annehmen kann.
Ein Testament soll die Erbfolge regeln. Doch jeder Erbfall hat seine eigenen Besonderheiten. Für verschiedene Lebenssituationen gibt es verschiedene Varianten, den letzten Willen zu Papier zu bringen.
Was bei Tod im Ausland erbrechtlich zu beachten ist
Sonne statt Schnee, Strand statt Schrebergarten: Viele Rentner verlagern ihren Lebensmittelpunkt in warme Gefilde. Im Todesfall kann das für ihre Erben aber Unwägbarkeiten bringen. Deshalb sollte man zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen.
Wer erbt, muss darüber das Finanzamt informieren. Denn der Fiskus kann Erbschaftsteuer verlangen. Doch deren Höhe hängt von einigen Faktoren ab. Oft lässt sie sich auch ganz sparen. Aber wie?
Egal, ob Münzen, Briefmarken oder Gemälde - zu einem Erbe können viele Dinge gehören. Und natürlich hält auch das Finanzamt die Hand auf. Was bei der Erbschaftsteuererklärung zu beachten ist.
Erben haben oft ein Problem: Sie wissen nicht genau, was ihnen der Erblasser hinterlassen hat. Das herauszufinden, ist ihre Aufgabe. Hilfe von offiziellen Stellen bekommen sie dabei nicht unbedingt.
Es kann viele Gründe dafür geben, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen. Mit ihm geht der Erblasser auf Nummer sicher, dass nach seinem Tod sein letzter Wille tatsächlich beachtet und umgesetzt wird.