Tote Freiburger Studentin: Anklage wegen Mordes erhoben
Freiburg - Im Fall der im vergangenen Herbst in Freiburg getöteten Studentin hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes erhoben.
Dem nach eigenen Angaben 17 Jahre alten Mann wird zudem Vergewaltigung zur Last gelegt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Der Fall soll vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt werden.
Der Tod der 19-jährigen Studentin hatte Ende 2016 bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Fall sorgte zudem für Schlagzeilen, weil der im Dezember festgenommene Tatverdächtige Ende 2015 als afghanischer Asylbewerber nach Deutschland gekommen, aber unmittelbar davor in Griechenland auf Bewährung aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er wegen versuchten Mordes an einer Frau.
Der Tatverdächtige soll laut Staatsanwaltschaft Freiburg in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin "angegriffen, gewürgt und vergewaltigt" haben. Anschließend habe er sein Opfer im Fluss Dreisam abgelegt, wo sie ertrunken sei. Die Anklage gehe davon aus, dass er die junge Frau "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet habe.
Alter des Angeklagten für Strafmaß entscheidend
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte "entgegen seiner Angaben zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war". Dies legten medizinische Gutachten nahe. Eine Jugendkammer werde aber als zuständig angesehen, wenn noch Zweifel bestünden, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sei, erklärte die Behörde.
Die Jugendkammer kann bei einer Zulassung der Anklage entscheiden, ob sie in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Der Strafrahmen dabei ist unterschiedlich: Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.
afp