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Neue Corona-Regeln in BW: Zoos dürfen öffnen - Besucher brauchen Coronatest

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Von: Berkan Cakir

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ine Besucherin des Zoologisch-Botanischen Gartens Wilhelma, betrachtet einen Brillenpinguin.
Eine Besucherin der Wilhelma betrachtet einen Brillenpinguin. © Marijan Murat/dpa

Mit der Bundesnotbremse gelten auch in Baden-Württemberg neue Regeln. Welche Einrichtungen haben trotzdem geöffnet? Wo gilt die Testpflicht? Ein Überblick.

Stuttgart - Seit Samstag, 24. April, gilt die Bundesnotbremse. Um das Coronavirus in Baden-Württemberg einzudämmen, hat auch die Landesregierung einige Regelungen an die bundeseinheitliche Notbremse angepasst. In Stadt- und Landkreisen gelten seither teils strengere Maßnahmen, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 beträgt. Nach aktuellem Stand (Montag, 26. April) gelten die Regeln in fast allen Gebieten, außer im Breisgau-Hochschwarzwald, in Emmendingen, Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Wie BW24* berichtet, gelten in Baden-Württemberg damit neue Regeln auch für Einrichtungen wie Zoos und Freizeitparks.

Die Bundesnotbremse hat zur Eindämmung des Coronavirus in Baden-Württemberg (BW24* berichtete) strengere Maßnahmen nach sich gezogen. *BW24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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