Wende bei Urteilsverkündung: Vergewaltiger und Dieb muss hinter Gitter

Weil er eine 39-Jährige in ihrer Wohnung mehrfach missbraucht haben soll, muss ein 28-Jähriger ins Gefängnis. Nach der Tat ließ er auch noch den Fernseher mitgehen.
Frankfurt - Laut Anklage ist Florim V. ein wandelnder Albtraum. Der 28-Jährige steht wegen Vergewaltigung und Diebstahls vor dem Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht auf den 4. Juni 2017 in eine Wohnung in Sachsenhausen eingebrochen zu sein. Dort soll er die damals 39 Jahre alte Mieterin auf dem Bett liegend vorgefunden und die Frau, die wegen der Einnahme von Anti-Depressiva, Schmerztabletten und reichlich Alkohol völlig wehrlos gewesen sein soll, mehrfach vergewaltigt haben. Anschließend habe er die Wohnung durchwühlt und einen Fernseher im Wert von 700 Euro, Bargeld und Schmuck in unbekannter Höhe und einen Slip der Frau mitgenommen. Was er daließ, war seine DNA auf der Bettwäsche. Da V. wegen Diebstahls vorbestraft ist, führten die Proben die Ermittler zu dem jungen Mann, der mittlerweile wieder bei seinen Eltern wohnt.
Florim V. leugnet alles - bis auf den Diebstahl des Fernsehers. Das sei "eine Schnapsidee" und ein Souvenir nach einer unvergesslichen, alkohol- und haschischseligen Liebesnacht gewesen. Er habe sich ohne nachzudenken das 55-Zoll-Gerät geschnappt, "unter den Arm geklemmt" und nach Hause getragen. Da staunt der Richter, aber V. versichert, beim Fernsehklau komme es nicht auf die Größe, sondern auf die Technik an, zudem sei er stark gebaut.
Angeklagt wegen Vergewaltigung: Mann erzählt unappetitliche Details
Eine Vergewaltigung aber habe es nie gegeben. Die Frau habe ihn nachts im Bahnhofsviertel "im positiven Sinne angemacht" und auf dem Weg nach Sachsenhausen im Taxi "aggressiv geküsst" und irgendwie "überrumpelt". Was dann geschehen sei, bezeichnet er als "ganz normalen Geschlechtsverkehr", der etwa vier Stunden gedauert habe und bei dem er mehrmals zum Höhepunkt gekommen sei. Eine unappetitliche, aber für das spätere Urteil entscheidende Aussage.
Die Mär vom einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oder Abschlepperei durch die Frau hört man in Vergewaltigungsprozessen oft. Sie ist in der Regel erstunken und erlogen. In diesem Fall aber hat die Mär zumindest einen wahren Kern.
Sie leide unter Depressionen, bestätigt die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau im Zeugenstand. An jenem Tag sei es besonders schlimm gewesen. Ein Arbeitskollege habe sie zu einer Party eingeladen, die sie aber früh verlassen habe. Überall seien dort scheinbar glückliche Pärchen gewesen - "nur ich war alleine", sagt sie unter Tränen. Da sei sie auf dem Heimweg aus der Tram gestiegen und habe sich in einem Pub im Bahnhofsviertel volllaufen lassen. An den Abend erinnere sie sich kaum, nur noch Bruchstücke tauchen in ihrer Erinnerung auf: eine Fahrt mit dem Taxi, ein dunkelhaariger Mann, eine Gestalt, die sich über sie beugt. Erwacht sei sie am nächsten Morgen auf ihrem Bett - unbekleidet und mit starken Unterleibsschmerzen.
Opfer soll Kellner in Pub im Bahnhofsviertel in Frankfurt angebaggert haben – Wende bei Urteilsverkündung
Ein Kellner des Pubs sagt vor Gericht aus, die Frau habe an jenem Abend "tieftraurig" gewirkt, er habe sie trösten wollen, sich am Ende aber nur durch Flucht ins nächste Sportwettbüro vor ihren Annäherungsversuchen retten können.
Am Ende des Prozesses plädiert der Staatsanwalt zerknirscht, Florim V. sei gewiss ein widerliches Subjekt, dem "jeglicher Anstand" fehle, aber das sei nun mal nicht strafbewehrt. Er fordert daher lediglich wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. V.s Verteidiger schließt sich an.
Der Paukenschlag am Schluss wischt V. dann doch das Dauergrinsen vom Gesicht. Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen Vergewaltigung und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der Gesetzgeber hat 2016 den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gestärkt. Einer Vergewaltigung schuldig macht sich laut Strafgesetzbuch auch derjenige, der "ausnutzt, dass die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert". Dies habe F. versäumt. Vielleicht nicht beim ersten Mal, danach aber schon. Und hier wird Florim V. sein Potenzgeprotze zum Verhängnis. "Der Konsens muss vor jeder einzelnen sexuellen Handlung eingeholt werden" - und als solche werde der Samenerguss juristisch bewertet.
Von Stefan Behr
In Frankfurt soll ein 66-Jähriger die Bewohnerin eines Altenheims vergewaltigt haben*. Er selbst ist entsetzt über die eigene Tat.
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