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Er ist es! Gefasster Supermarkt-Erpresser hat gestanden

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Fahndungsfoto - Lebensmittelerpresser
Der Supermarkt-Erpresser hat gestanden. © dpa

Der Supermarkt-Erpresser hat die Vorwürfe gegen ihn gestanden.

Konstanz - Außerdem habe er dem Haftrichter gesagt, dass er keine weiteren vergifteten Lebensmittel verteilt habe. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Samstagabend in Konstanz mit. Gegen den 53-Jährigen aus dem Kreis Tübingen war Haftbefehl erlassen worden, er wurde bereits in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der Vorwurf gegen den Verdächtigen lautet auf versuchte räuberische Erpressung.

Hintergrund

Konstanz - Im Fall des mutmaßlichen Gift-Erpressers aus Baden-Württemberg ist Haftbefehl erlassen worden. Dies teilte ein Polizeisprecher am frühen Samstagabend in Konstanz mit. Der Verdächtige war am Freitagnachmittag nach zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung in Ofterdingen im Landkreis Tübingen festgenommen worden. 

Der 53-jährige Mann soll seine Tat nach vorläufigen Erkenntnissen "alleine geplant" und ausgeführt haben. In der Wohnung des Mannes waren nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Beweismittel wie restliche Giftmengen gefunden worden. Außerdem habe er offenbar versucht, verdächtige Gegenstände verschwinden zu lassen. 

Bisher keine Aussage des Verdächtigen

Weil der Mann bisher nicht ausgesagt habe, gebe es keine Erkenntnisse zum möglichen Motiv. Er hatte einen Millionenbetrag gefordert und damit gedroht, weitere vergiftete Lebensmittel in Märkten auszulegen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger sagte, dass der Mann nach ersten Erkenntnissen eine strafrechtliche Vorbelastung habe. Details nannte er nicht, weil ihm die Akte noch nicht vorliege.

Lebenslänglich nicht auszuschließen

Im Amtsgericht Ravensburg werde der Mann gegenwärtig von einem Haftrichter verhört. Der Vorwurf lautet auf versuchte räuberische Erpressung. Laut Boger drohen ihm zwischen 5 und 15 Jahren Haft im Fall einer Verurteilung. Boger schloss eine mögliche Beschuldigung auch wegen versuchter Tötung nicht aus. In dem Fall könnte er bei einem Schuldspruch auch zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

dpa

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