Richter nennt 17-jährigen Schläger „lächerliche Witzfigur“ - und schickt ihn in den Knast

Er schlug auf ein am Boden liegendes Opfer ein, raubte Studenten aus und verletzte seine Opfer schwer. Dafür kommt ein 17-Jähriger Schläger nun ins Jugendgefängnis.
Köln - Der Prozess um den brutalen Schläger vom Chlodwigplatz in Köln ist abgeschlossen. In seiner Urteilsverkündung fand Richter Dr. Jan F. Orth deutliche Wort und bezeichnete den Angeklagten Arian M. (17), als eine „lächerliche Witzfigur“, wie der Express berichtet. Der Jugendliche wurde zu drei Jahren Jugendknast verurteilt.
Arian M. zeigte beim Prozessauftakt ein negatives Verhalten, habe die Dimension seines Handels nicht erfasst und kaum Reue gezeigt. Außerdem gab sich der Jugendliche gelangweilt, verweigerte mit grimmigen Blick zunächst die Aussage und habe dann Zeugenaussagen kommentiert. Dieses Verhalten wertete der Richter strafschärfend. Laut den Angaben des Express, hätten ihm „irgendwelche Arschgeigen in der JVA“, Mithäftlinge, geraten, sich so abweisend und cool zu geben.
Der Richter bezeichnete Arian M. als Aggressor und nicht als Mitläufer. Er muss sich für mehrere Taten verantworten und dafür in das Jugendgefängnis.
Im April begingen Arian M. und sein Komplize Abdul A. (24) mehrere Straftaten, die Opfer haben sie grundlos angegriffen, zu einer normalen Uhrzeit am belebten Chlodwigplatz. Abdul A. wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die beiden Täter raubten zunächst zwei Sportstudenten in einem Bus aus. Danach sei sie am Chlodwigplatz ausgestiegen und hätten den Industriemeister Roland G. (48) angegriffen. Auf das bewusstlos am Boden liegende Opfer haben die beiden mehrmals eingetreten, auch auf den Kopf. Die Folge war ein Schädelbruch. Bis heute ist der Sehnerv des Geschädigten eingequetscht, weshalb er doppelt sieht und nicht Autofahren darf. Diese Tat wertet der Richter besonders schwer, da Arian M. Mitglied eines Boxclubs war und deswegen weiß, was gezielte Gewalt mit einem Körper anrichtet.
Nach der Tat verletzte er die Freundin (25) des Opfers mit einem Schlag ins Gesicht. Deren Vater schritt ebenfalls ein und verlor bei dem Angriff zwei Zähne.
Richter Orth verurteilte die Taten schwer, weswegen er die Strafte von drei Jahren Jugendknast ansetzte. Bewährung, wie sie der Anwalt und die Mutter des Täters gefordert hatten, lehnte er ab.
pro