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Prepaid-Karten nur mit Ausweis: Das ändert sich alles zum 1. Juli

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Von: Anne Kleinmann

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Schattendasein: „Anonymes“ Telefonieren mit dem Handy wird ab 1. Juli schwerer. © dpa

Einige Gesetzesänderungen treten am 1. Juli in Kraft: Freuen können sich vor allem Rentner und Kinder von Alleinerziehenden, denn die bekommen ab sofort mehr bzw. länger Geld.

Berlin - Der 1. Juli bringt für die Bürger in Deutschland wieder einige neue Regelungen und Gesetzesänderungen mit sich. Wer von den Änderungen profitiert, und was Sie ab jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier im großen Überblick:

Mehr Rente für über 20 Millionen Rentner

Die Rentner in Deutschland dürfen sich freuen: Denn für sie steigen zum 1. Juli die Altersbezüge. In den neuen Bundesländern um 3,50 Prozent, in den alten um 1,9 Prozent. Zudem werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. 

Allerdings bekommen nicht alle Rentner diesen Zuschuss direkt ab Monatsbeginn. Denn wer im April 2004 oder später in Rente gegangen ist, muss bis Ende des Monats warten. Die anderen bekommen sie bereits Ende Juni.

Rentner dürfen mehr Geld dazuverdienen

Zusätzlich zu den steigenden Altersbezügen, ändert sich auch der Betrag, den sich Rentner im Ruhestand dazuverdienen dürfen. Lag diese Grenze bisher bei 450 Euro pro Monat, tritt jetzt eine jährliche Freibetragsobergrenze von 6300 Euro in Kraft. Wer diese nicht überschreitet, muss auch keine Rentenabzüge fürchten.

Kinder von Alleinerziehenden erhalten länger Geld

Kinder von alleinerziehenden Eltern erhalten zukünftig bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschüsse. Bisher war im Alter von 12 Jahren bereits Schluss. Zudem galt eine Begrenzung für die Bezugsdauer von sechs Jahren. Ab Juli entfällt aber auch diese. 

Krankenkassen zahlen Video-Sprechstunde

Wer in einer Online-Sprechstunde mit seinem Arzt über Untersuchungsergebnis oder andere gesundheitliche Themen, wie Nachsorge sprechen will, der muss dafür nun nicht mehr selbst bezahlen. Denn ab dem 1. Juli übernehmen die Krankenkassen diese Video-Sprechstunden. Doch Vorsicht, eine Voraussetzung muss dafür auf jeden Fall erfüllt sein: Die Patienten müssen vor der Videosprechstunde persönlich beim Arzt gewesen sein. Denn natürlich soll die Video-Sprechstunde nicht die normale Behandlung ersetzten, sondern lediglich ergänzen.

Prostituierte müssen sich ab sofort mit einem Bild registrieren

Einige vollkommen neue Regelungen gibt es auch für Bordellbetreiber und Prostituierte. Diese müssen sich durch das neue sogenannte „Prostituiertenschutzgesetz“ ab sofort bei einer Behörde mit Lichtbild registrieren. Damit verbunden ist auch, dass Prostituierte ab Juli zu regelmäßigen und vertraulichen Informations- und Beratungsgesprächen erscheinen müssen. 

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, muss sich dafür ab sofort eine Erlaubnis einholen. „Erforderlich für die Antragstellung sind neben der Erstellung eines Betriebskonzepts die Darlegung der Arbeitsbedingungen im Betrieb und der Nachweis, dass der Betrieb die gesetzlichen Mindestanforderungen einhält. Überprüft werden auch die zwischen Betreibenden und im Betrieb tätigen Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen“, so das zuständige Ministerium.

Prepaid-Karten nur noch gegen Ausweis

Wer sich ab sofort eine Prepaid-Karte kaufen möchte, der bekommt diese nur noch gegen Vorlage seines Ausweises. Bisher mussten Kunden lediglich ihren Namen und ihre Adresse angeben - ob diese Angabe jedoch richtig waren, wurde bislang nicht überprüft. Grund der Neureglung ist der Kampf gegen Terrorismus. 

Überwachung mit elektronischer Fußfessel wird ausgeweitet

Ab dem 1. Juli soll die elektronische Fußfessel stärker eingesetzt werden. Vor allem bei extremistischen Straftätern soll das zu einer besseren Überwachung führen

Privatsender über DVB-T2 werden kostenpflichtig

Wer ab 1. Juli noch Privatsender über DVB-T2 sehen will, der muss dafür zahlen. Aber keine Sorge: Wer das nicht sofort bedenkt, der muss nicht direkt mit einer hohen Rechnung am Monatsende rechnen. Denn um die Sender weiterhin zu nutzen, muss man diese erst kostenpflichtig freischalten. Erst dann sind die Privatsender mit besserer Bildqualität wieder über DVB-T2 empfangbar. Die öffentlich-rechtlichen Sender können sie weiterhin kostenfrei über DVB-T2 empfangen. 

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