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Haftbefehl gegen den Verdächtigen von Heidelberg erlassen

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Die Polizei riegelt den Tatort weiträumig ab.
Die Polizei riegelt den Tatort weiträumig ab. © AFP

Heidelberg - Warum fährt ein Mann mit einem Mietwagen in eine Fußgängergruppe? Das muss die Polizei jetzt ermitteln. Auch gegen den Polizisten, der auf den Verdächtigen schoss, wird ermittelt.

Gegen den 35 Jahre alten mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg ist Haftbefehl erlassen worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten, werden dem Deutschen unter anderem Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen. Der Verdächtige liegt nach einer Operation, die infolge eines Bauchdurchschusses durch die Polizei nötig war, im Krankenhaus. Dort werde er von Polizisten bis zu seiner Verlegung in ein Gefängniskrankenhaus rund um die Uhr bewacht. In einer ersten Vernehmung habe er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bei dem Verdächtigen handelt es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um einen 35 Jahre alten Studenten, der in Heidelberg wohnt. Sein Tatmotiv ist bislang noch unbekannt. Polizeilich sei er bislang nicht in Erscheinung getreten. Ob er bei der Tat möglicherweise vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war, müsse jetzt ermittelt werden.

Der Mann soll am Samstagnachmittag zwei Fußgänger verletzt und einen 73-jährigen getötet haben, wie die Polizei mitteilte. Nach der Tat flüchtete der Mann zu Fuß und mit einem Messer bewaffnet, Polizeibeamte streckten ihn mit einem Schuss nieder.

Die Spurensicherung untersucht das Auto des Tatverdächtigen.
Die Spurensicherung untersucht das Auto des Tatverdächtigen. © AFP

Fastnachtszug soll trotz Vorfall stattfinden

Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) zeigte sich am Samstagabend tief erschüttert, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete. Der Fastnachtszug am Dienstag werde aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht abgesagt, sagte Würzner demnach am Ort des Geschehens. Er werde noch am Sonntag mit den Ermittlern in Verbindung bleiben und dann gegebenenfalls neu entscheiden.

Das Auto, ein Mietwagen mit Hamburger Kennzeichen, war am Bismarckplatz, einem Hauptverkehrsplatz der Stadt am Eingang zur Fußgängerzone, von der Straße in einen Fußgängerbereich gefahren. Die Opfer wurden direkt vor einer Bäckerei angefahren, sagte ein Polizeisprecher.

Zwei Verletzte können Krankenhaus verlassen

Die beiden bei der Amokfahrt in Heidelberg verletzten Spaziergänger erlitten Prellungen und konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus bereits wieder verlassen. Das teilte der Sprecher des österreichischen Außenministeriums, Thomas Schnöll, am Sonntag der Nachrichtenagentur APA mit. Bei dem Mann und der Frau handele es sich um Österreicher, die schon seit vielen Jahren in Heidelberg lebten, hieß es weiter.

Das Fahrzeug kam an einem Pfosten zum Stehen. Danach stieg der Mann aus dem Wagen aus und flüchtete eine kurze Strecke zu Fuß, bevor er von Polizisten gestoppt wurde.

Polizeischütze muss sich erklären

Gegen den Polizeischützen wird mittlerweile ebenfalls ermittelt. Nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei finden solche Ermittlungen grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte.

Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.

Fahrer legt Messer trotz Aufforderung nicht ab

Im Fall von Heidelberg ist dies nach Angaben der Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein von der Polizei als echt eingestuftes Video, das auf Twitter zu sehen ist. In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmaßlichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören.

Die Polizei in Mannheim prüft auch, ob sie gegen beleidigende und anstößige Beiträge vorgehen kann, die nach der Todesfahrt auf Twitter verbreitet wurden. „Wir werden uns einzelne Meldungen anschauen und nach ihrem strafbaren Inhalt bewerten“, sagte Polizeisprecher Norbert Schätzle. Die Pressestelle der Polizei hatte kurz nach dem Vorfall stundenlang mit Anfragen und ausfallenden Tweets aus dem In- und Ausland zu tun. Einige davon hat sie ungewöhnlich harsch von ihrem offiziellen Account aus beantwortet und so manchen Twitternutzer zurechtgewiesen.

Mehr Informationen gibt es bei heidelberg24.

dpa

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