zahlreicher Verbraucherinnen und Verbraucher führt“. Die Angerufenen würden „mit oftmals professionell geschulter Methode in telefonische Werbegespräche verwickelt, die das Ziel verfolgen, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, obwohl der Anruf weder erwünscht noch erlaubt wurde“.
Dietlinde Bleh vom Verbraucherzentrale Bundesverband wertete die Zahlen als Beleg, dass die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubten Werbeanrufen schützen müsse. „Solche Anrufe sind nicht nur lästig, sie führen auch immer wieder zu ungewollten Verträgen und verursachen dadurch unnötige Kosten.“
Tatsächlich ist ein Bundesgesetz für faire Verbraucherverträge schon in der Mache, hierdurch könnte das Problem gemindert werden: Das Gesetz sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Strom- und Gasverträge schriftlich bestätigt werden müssen. Aus Sicht von Verbraucherschützerin Bleh greift das zu kurz, „denn auch in anderen Branchen werden Verbrauchern telefonisch Verträge untergeschoben“. Sie fordert die Einführung einer „allgemeinen Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnisse“.
Zudem sollen die Firmen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren. Dadurch könnte die Bundesnetzagentur besser prüfen, ob die Verbraucher der telefonischen Werbung wirklich zugestimmt hatten. Bundesnetzagentur-Chef Homann sieht das Gesetz sehr positiv: „Ich glaube, das wird dem einen oder anderen Missbrauch in diesem Bereich einen Riegel vorschieben.“
Solche Einschätzungen gibt es auch im Bundestag. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke sagte, mit dem Gesetz reagiere man auf die hohe Zahl von Verbraucherbeschwerden bei der Netzagentur. „Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gehen wir konsequent gegen Kostenfallen, auch am Telefon, vor.“ Insbesondere bei betrugsanfälligen Tatbeständen wie den Energielieferverträge wird nach seiner Darstellung aller Voraussicht nach verhindert werden, dass es weiter zu unerlaubter Telefonwerbung kommen werde.
Sebastian Fechner von der SPD wertete das Gesetz als Fortschritt. Bedauerlich sei aber, dass CDU/CSU die von der SPD gewollte allgemeine Regelung zur schriftlichen Bestätigung für alle Dauerschuldverhältnisse „zum Schaden der Verbraucher“ abgelehnt habe.
Oppositionspolitiker warfen der Regierung Versäumnisse vor. „Unerlaubte Telefonanrufe sind offensichtlich ein Problem, welches die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur unterschätzt haben“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben. „Die Unart, Privatpersonen ungebeten zu Hause anzurufen, nimmt überhand.“ Eine Regelung, um das zu verhindern, sei längst überfällig.
Nach Einschätzung des FDP-Politikers liegt der unlängst registrierte Beschwerdeanstieg zumindest teilweise an der Corona-Pandemie samt Homeoffice. Außerdem könnte es ein Grund sein, dass der Haustürverkauf in Pandemiezeiten nicht mehr funktioniere. Vermutlich hätten manche Vertriebler daher auf das Telefon umgesattelt. Houben ist Mitglied des Beirats der Bundesnetzagentur.
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Mitteilung der Bundesnetzagentur