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Streik bei Eurowings und Germanwings: Europa-Verbindungen gefährdet

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Mörfelden-Walldorf/Düsseldorf - Der nächste Ausstand im Lufthansa-Konzern steht an. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo zielt dieses Mal auf den Billigableger Eurowings, bei dem die gesamten Europa-Verbindungen gefährdet sind.

Passagiere des Lufthansa-Billigfliegers Eurowings müssen sich am Donnerstag auf Flugausfälle wegen eines ganztägigen Streiks einrichten. Die Kabinengewerkschaft Ufo rief ihre Mitglieder bei den zugehörigen Gesellschaften Eurowings GmbH und Germanwings an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Köln, Dortmund, Hannover, Stuttgart und Berlin zu dem Ausstand auf.

Mit dem Arbeitskampf der Flugbegleiter ist nahezu das gesamte Europa-Netz der Eurowings von Ausfällen und Verspätungen bedroht. Nach ersten Einschätzungen der Airline werden nahezu alle innerdeutschen Flüge ausfallen. Das Unternehmen hat seinen betroffenen Kunden kostenlose Umbuchungen und Stornierungen angeboten. Sicher nicht bestreikt werden die Langstreckenflüge der Marke. Zudem sollen einzelne Europa-Flüge trotz des Streiks stattfinden. Einen Sonderflugplan wollte Eurowings auf der eigenen Homepage veröffentlichen.

Keine Einigung auf gemeinsames Schlichtungsverfahren

Ausgangspunkt des Streiks waren die gescheiterten Tarifgespräche bei der Düsseldorfer Eurowings GmbH. In den Verhandlungen bis in den Mittwochmorgen hatten sich Ufo und das Unternehmen letztlich nicht auf ein gemeinsames Schlichtungsverfahren einigen können.

Man habe eine Schlichtung nach dem Vorbild der Eurowings-Mutter Lufthansa vorgeschlagen, teilte die Ufo mit. Eurowings beharrte ihrerseits darauf, dass man zu allen offenen Tarifthemen eine Schlichtung angeboten habe. Den Flugbegleitern habe man bei einer Laufzeit von 39 Monaten Gehaltserhöhungen von durchschnittlich sieben Prozent und eine höhere Gehaltsstruktur angeboten. Für die Streikdrohung habe man daher kein Verständnis.

Am Abend hatte Ufo dann das Streik-Szenario auf die größere Konzernschwester Germanwings ausgeweitet, indem man dort die offenen Tarifgespräche zur Teilzeit für gescheitert erklärte und somit auch dort in den Arbeitskampf einsteigen kann. Ein Streik allein bei der Eurowings GmbH wäre möglicherweise weitgehend folgenlos geblieben, weil Ufo dort weniger Flugbegleiter organisiert hat. Bei einem Warnstreik der in etwa gleich starken Konkurrenzgewerkschaft Verdi waren im September ganze acht Flüge ausgefallen.

Germanwings betreibt für die Eurowings-Plattform 58 Flugzeuge, die Eurowings GmbH bringt es auf 23 Jets. Zusätzlich ist noch ein knappes Dutzend Flugzeuge dazu gemietet, bei einer österreichischen Gesellschaft registriert oder auf der Langstrecke eingesetzt. Diese können nicht bestreikt werden.

Airline bezeichnet Streikgrund als absurd

Ein Airline-Sprecher bezeichnete es „geradezu als absurd“, die Teilzeitregelungen bei der Germanwings als Streikvorwand heranzuziehen. Für das kommende Jahr habe das Unternehmen 97 Prozent aller Teilzeitwünsche des Personals entsprochen. „Es ist völlig unverhältnismäßig, wegen vier nicht genehmigten Teilzeitanträgen Zehntausende Gäste stehen zu lassen“, kritisierte der Sprecher. Intern wurden die Germanwings-Flugbegleiter gebeten, ihre Teilnahme zu überdenken. Das Thema Teilzeit sei vorgeschoben.

Der Streik bei der Eurowings GmbH bezieht sich nach Ufo-Angaben auf die Tarifforderungen zum Vergütungstarifvertrag, Manteltarifvertrag, zur betrieblichen Altersversorgung, zum Mitarbeiterfonds und zur Arbeitsplatzsicherung. „Die Verhandlungen sind jedoch an einen Punkt gekommen, an dem es zu einem Streik keine Alternative gibt. Besonders bei unseren Gästen möchten wir uns bereits jetzt für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigen“, erklärte der Ufo-Tarifvorstand Nicoley Baublies. Am Donnerstag wollte die Gewerkschaft zudem vor der Kölner Eurowings-Zentrale eine dreistündige Kundgebung organisieren.

Welche Rechte haben betroffene Kunden? Ein Überblick

1. Eurowings muss eine Ersatzbeförderung anbieten

Die Fluggesellschaft muss Kunden so schnell wie möglich eine alternative Beförderung anbieten. Bei streikbedingten Flugausfällen oder deutlichen Verspätungen ist eine Umbuchung auf einen anderen Flug möglich. Die Airline kann jedoch auch andere Transportwege anbieten, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist. Verschiebt sich ein Flug nur um wenige Stunden, können Kunden warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Fällt der Flug jedoch definitiv aus oder verspätet sich um mehr als fünf Stunden, dürfen sie das Ticket zurückgeben. Dann gibt es das Geld zurück.

2. Die Fluggesellschaft muss Kunden versorgen

Verschiebt sich der Flug wegen eines Streiks, haben Passagiere nach EU-Recht Anspruch auf Essen und Getränke. Meist erhalten sie dafür Gutscheine von der Fluggesellschaft oder - bei einer Pauschalreise - vom Veranstalter. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter auch die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

3. Passagiere haben kein Recht auf Entschädigung

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung liegt im Fall eines Streiks höhere Gewalt vor. Das bedeutet: Reisenden steht keine Entschädigung zu, wenn der Flug ausfällt oder sich mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt unter der Bedingung, dass die Airline alles in ihrer Macht stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren.

4. Bei einer Pauschalreise lässt sich der Preis mindern

Verpassen Pauschalreisende durch den Streik wertvolle Urlaubszeit, dürfen sie den Reisepreis mindern. Denn der Veranstalter muss seine Leistungspflichten erfüllen. Sitzt ein Kunde zwei Tage am Flughafen fest, kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach. Bei Kurzreisen kann der Kunde unter Umständen sogar kostenlos von der Reise zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es aber nicht.

dpa

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