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„Käpt’n Iglo“ steuert vor Gericht auf zweite Niederlage zu

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Der Streit um die Werbefigur „Käpt‘n Iglo“ geht in die zweite Runde. © Rainer Droese/localpic/Imago Images

Ende 2020 gab es die erste Gerichtsentscheidung: „Käpt’n Iglo“ hat keinen Alleinanspruch auf Bart, Mütze und Meer. Nun geht es in die nächste Instanz.

München - „Käpt’n Iglo“ droht in einem langjährigen Rechtsstreit um die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht. Das Oberlandesgericht München deutete am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung an, dass die Klage des Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost abgewiesen werden könnte. Eine Entscheidung wollte der 29. Senat des OLG am Nachmittag verkünden.

„Käpt‘n Iglo“: Gericht hält Verwechslung für unwahrscheinlich

Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucher, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herrn vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt. Der Senat hält die Verwechslungsgefahr aber nicht für übermäßig groß - unter anderem, weil auf den Appel-Produkten auch das Appel-Logo deutlich zu erkennen ist. Das machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in der Verhandlung deutlich. „Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus.“

Iglo hatte bereits in der ersten Instanz im Dezember 2020 vor dem Münchner Landgericht verloren und war anschließend in Berufung gegangen. München liegt zwar fern der Nordseeküste, doch sind die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt unter Juristen für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht bekannt. (dpa)

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