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Neues Gesetz soll verhindern, dass Leiharbeit missbraucht wird

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Leiharbeit - Ein neues Gesetz soll den Missbrauch von Leiharbeit verhindern - ohne die Chancen zu mindern. Nach jahrelanger Debatte verabschiedete der Bundestag ein Gesetz.

Unternehmen wird es künftig erschwert, Leiharbeiter als billige Arbeitskräfte dauerhaft auszunutzen.Damit reagierte der Gesetzgeber auf zunehmende Missstände - etwa in der Automobilindustrie, in der Fleischereibranche oder in der Werftindustrie. Diese hatten über Jahre praktisch im Zwei-Klassen-System Leiharbeiter beschäftigt und damit die Lohnkosten gedrückt.

Leiharbeiter höchstens für eineinhalb Jahre

Das Gesetz sieht nun eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor. Zudem sollen Leiharbeiter künftig nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgeber bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen aufwachsenden Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichung könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbezahlung greift.

Grundsätzlich sollen über Zeitarbeit Auftragsspitzen und unerwartete Personalengpässe aufgefangen werden können. Zugleich soll aber vermieden werden, dass sie als Lohndumping instrumentalisiert wird. Allerdings nahm die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland zuletzt zu. Sie liegt zur Zeit bei rund einer Million Menschen.

Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert, besteht bei dem Equal-Pay-Grundsatz die Gefahr, dass ein Verleiher beispielsweise zwei Leiharbeitnehmer halbjährlich wechselnd in zwei Entleih-Betrieben einsetzt und mit dieser Rotationslösung eine Gleichbezahlung für den Arbeitgeber verhindert.

Leiharbeiter sind öfter krank

Beate Müller-Gemmeke (Grüne) wies in der abschließenden Debatte im Bundestag darauf hin, dass die Leiharbeiter zu Beginn nicht nur eine geringere Entlohnung bekämen, sondern auch die schlechtere Arbeit. Sie seien im Schnitt öfter krank und würden schneller arbeitslos. Sie forderte für Leiharbeiter gleichen Lohn vom ersten Tag der Beschäftigung an.

Jutta Krellmann (Linke) hielt der Koalition vor: „Beschäftigte, die über Scheinwerkverträge ausgebeutet werden, bekommen von der Bundesregierung keine Hilfe.“ Auch legale Werkverträge würden genutzt, um ganze Produktionslinien auszulagern - mit dem Ziel, Lohnkosten zu sparen und Belegschaften zu spalten.

Nahles erklärte, mit dem Gesetz erhielten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit, „die Bedingungen für mehr Flexibilität und Sicherheit auszuhandeln“. Dies sei ein guter Tag für die Sozialpartnerschaft. Wilfried Oellers (CDU) hob die Brückenfunktion der Leiharbeit in den Arbeitsmarkt hervor.

IG Metall begrüßt das Gesetz

Die IG Metall begrüßte das Gesetz im Grundsatz. Allerdings habe sich die Gewerkschaft beim Einsatz von Werk- und Dienstleistungsverträgen mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte erhofft, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, in Frankfurt. Die IG Metall wolle nun mit den Arbeitgebern der Entleihbranchen und der Leiharbeitsbranche Anpassungen der Tarifverträge vereinbaren.

Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall wäre das Gesetz nicht nötig gewesen. Man akzeptiere aber die vorliegende Regelung. „Das neue Gesetz lässt den Tarifvertragsparteien die notwendigen Freiräume für tarifvertragliche Gestaltungen bei der Zeitarbeit“, erklärt Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

dpa

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