Sparkassen enthalten Kunden Zinsen vor - eine Million Verträge betroffen

„Enttäuschte und ohnmächtige Verbraucher“: Die Sparkassen würden trotz BGH-Urteil vorenthaltene Zinsen nicht nachzahlen, so der Vorwurf von Verbraucherschützern.
Karlsruhe - Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Zinsstreit über Prämiensparverträge zugunsten der Verbraucher entschieden - Verbraucherschützer haben die Sparkassen* nun dafür kritisiert, ausstehenden Zinszahlungen noch immer nicht nachgekommen zu sein.
Verbraucherschützer: Es geht um eine Million Verträge
Es gehe um eine Million Verträge, teilten die Bürgerbewegung Finanzwende, der Geldratgeber Finanztip sowie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag (28. Januar) mit. Bis heute hielten es „weder Sparkassen noch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband für angebracht“, vorenthaltene Zinsen nachzuzahlen.
Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz wurde durch einen Aushang bekannt gegeben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.
Die Sparkassen hätten weniger Zinsen gezahlt als den Kunden zustehen
Der BGH urteilte dazu im Herbst, dass für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden müsse. Dabei müsse die Bank einen relativen Abstand zum Referenzzinssatz halten und den Zinssatz monatlich anpassen, entschied der BGH. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.
Sparkassen hätten also „über viele Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparern zustehen“, erinnerte das Aktionsbündnis nun am Freitag. Es sei „überfällig“, dass die betroffenen Sparkassen die ausstehenden Zinsen aus den Langzeitsparverträgen zahlten.
“Enttäuscht oder ohnmächtig gegenüber den großen Anbietern“ zeigten sich viele der meist betagten Verbraucher in der Beratung, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen. Es gehe dabei „nicht um Peanuts“, sondern um im Schnitt 3.600 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherschützer starteten zudem eine Online-Petition, mit der die Sparkassen sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband* dazu aufgerufen werden, die ausstehenden Zinsen zu zahlen. (dpa)
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