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Zuständigkeiten in Österreich? Niki-Übernahme droht zu platzen

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Die Übernahme des österreichischen Ferienfliegers Niki durch die britisch-spanische Holding IAG könnte noch platzen.

Berlin - Das Landgericht Berlin entschied am Montag, die Zuständigkeit für das Niki-Insolvenzverfahren liege in Österreich und nicht in Deutschland. Bis zu einer möglichen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gilt demnach aber der Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, das sich selbst für zuständig für Niki erklärt hatte.

afp

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