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Was sich 2017 ändert: Neuer 50-Euro-Schein, mehr Mindestlohn

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München - Im kommenden Jahr müssen sich Verbraucher auf einige Änderungen einstellen: Sie werden bei den Steuern entlastet und bekommen mehr Kindergeld, müssen aber oft mehr für Strom zahlen.

Entlastung für Steuerzahler

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird zunächst von 4608 Euro auf 4716 Euro und danach auf 4788 Euro angehoben. Zudem wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen, die bewirkt, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden.

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es ab 2017 zunächst 192 und ab 2018 dann 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und später 200 Euro, beim vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und schließlich 225 Euro.

Mehr Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.

Niedrigerer Garantiezins bei Lebensversicherungen

Der Zins sinkt für Neuverträge zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zins, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen.

Strom wird teurer

Auf höhere Stromrechnungen müssen sich viele Verbraucher einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde.

Telefonieren im Ausland

Ab Mitte Juni soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann dann zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden.

Reform bei der Pflege

Im kommenden Jahr wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die drei bisherigen Pflegestufen werden künftig durch fünf Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke sollen profitieren.

Einführung der Flexi-Rente

Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ab Jahresmitte wird reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter ebenso erleichtert wie eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus.

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen im kommenden Jahr. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Beitrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro.

Unterhalt

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll kommendes Jahr ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren bis März.

Neuer 50 Euro Schein

Ab April 2017 wird die umgestaltete Banknote ausgegeben. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.

Ein Feiertag mehr

Viele Bundesbürger haben im kommenden Jahr einen Feiertag mehr. Der Reformationstag am 31. Oktober wurde ausnahmsweise und einmalig zum bundesweiten Feiertag erklärt, weil sich in diesem Jahr zum 500. Mal der Beginn der Reformation jährt.

AFP

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